Dilan Polat und Sıla Doğu unter Auflagen freigelassen

Dilan Polat und Sıla Doğu wurden im Rahmen einer Untersuchung wegen „anstößigen Verhaltens“ dem Haftrichter vorgeführt. Polat und Doğu wurden unter gerichtlichen Auflagen freigelassen.

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Dilan Polat und ihre Schwester Sıla Doğu hatten sich kürzlich auf einer Party auf der Bühne küssend gezeigt. Nachdem sich die Aufnahmen in den sozialen Medien rasch verbreitet hatten, wuchs die Kritik massiv an. Gegen Dilan Polat und Sıla Doğu wurde aufgrund ihres Kusses eine Untersuchung wegen des Vorwurfs des „anstößigen Verhaltens“ eingeleitet.

Nach der Untersuchung wurden die Schwestern in Gewahrsam genommen.

DEM HAFTRICTER VORGEFÜHRT

Dilan Polat und Sıla Doğu, die aufgrund ihres Verhaltens in einem Unterhaltungslokal im Rahmen eines von Amts wegen eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wegen „anstößigen Verhaltens“ zur Staatsanwaltschaft gebracht wurden, wurden dem Haftrichter mit der Forderung vorgeführt, gerichtliche Auflagen in Form einer Meldepflicht anzuordnen.

UNTER GERICHTLICHEN AUFLAGEN FREIGELASSEN

Dilan Polat und Sıla Doğu, gegen die von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft wegen des in Artikel 225 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) geregelten Tatbestands des „anstößigen Verhaltens“ ermittelt wurde, wurden unter gerichtlichen Auflagen freigelassen.

Engin Polat erschien unterdessen in Begleitung seines Anwalts am Gerichtsgebäude, um Unterstützung zu leisten.