Einspruch gegen die Inhaftierung von Resul Emrah Şahan: Erste Stellungnahme von Anwalt Hüseyin Ersöz
Gegen den im Silivri-Gefängnis inhaftierten Bürgermeister von Şişli, Resul Emrah Şahan, wurde Einspruch erhoben. Şahans Anwälte gaben vor dem Justizpalast Çağlayan eine Erklärung ab.
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Die Anwälte Hüseyin Ersöz, Buse Şahin und Enes Ermaner des Bürgermeisters von Şişli, Resul Emrah Şahan, der im Rahmen der gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) eingeleiteten Ermittlungen zum sogenannten „Stadtkonsens“ inhaftiert und durch einen Zwangsverwalter ersetzt wurde, haben beim zuständigen Friedensgericht Einspruch gegen die Inhaftierung eingelegt.
Rechtsanwalt Hüseyin Ersöz äußerte sich vor dem Justizpalast Çağlayan zu dem Einspruch.
Die Erklärungen von Ersöz lauten wie folgt:
„Wir sind als Anwälte von Resul Emrah Şahan hier am Justizpalast Çağlayan. Wie Sie wissen, wurde gegen den Bürgermeister von Şişli, Resul Emrah Şahan, in der vergangenen Woche ein Haftbefehl erlassen, und er befindet sich derzeit in der geschlossenen Strafvollzugsanstalt Silivri in Haft. Wir hatten Ihnen bereits mitgeteilt, dass wir im Rahmen dieses Prozesses selbstverständlich unsere gesetzlichen Rechte wahrnehmen werden.
Unser erster Schritt in dieser Angelegenheit ist der Einspruch gegen den Haftbefehl, den wir als ungerecht und rechtswidrig einstufen und der ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erlassen wurde. In der vergangenen Woche hatte das 10. Friedensgericht Istanbul einen Haftbefehl gegen unseren Mandanten Resul Emrah Şahan erlassen. Mit dem heute vorbereiteten Schriftsatz werden wir gegen diesen Haftbefehl Einspruch erheben. Unser Einspruch wird zunächst vom Friedensgericht geprüft; sollte das Friedensgericht seine Entscheidung nicht revidieren, wird unser Antrag an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet, wo eine erneute Prüfung stattfinden wird.
Wir möchten Ihnen vorab mitteilen, dass dieser Prozess unserer Ansicht nach ungerecht und rechtswidrig ist und dass die vorliegenden Beweise nicht ausreichen, um eine Inhaftierungsmaßnahme gegen unseren Mandanten, den gewählten Bürgermeister von Şişli, zu rechtfertigen. Wie Sie wissen, stützen sich die Vorwürfe gegen unseren Mandanten insbesondere auf Mobilfunkmastdaten. Wir haben hierzu ein wissenschaftliches Gutachten von Tuncay Beşikçi, dem einzigen forensischen IT-Ingenieur in der Türkei, eingeholt. Dieses Gutachten enthält Feststellungen, dass die als Haftgrund angeführten HTS-Aufzeichnungen und Mobilfunkmastdaten keinesfalls als Beweismittel anerkannt werden können, dass anhand dieser Daten keine eindeutige Verbindung zwischen Personen festgestellt werden kann und dass die Schlussfolgerung, Personen hätten sich aufgrund dieser Daten an demselben Ort aufgehalten, rechtlich nicht haltbar ist. Dies werden wir dem Friedensgericht als Anlage zu unserem Einspruchsschreiben vorlegen und auch das Amtsgericht bitten, diesen Punkt zu bewerten.
Darüber hinaus enthält unser Schriftsatz detaillierte Ausführungen zu den entlastenden Beweisen, die wir bereits mehrfach bei der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung, bei der Anhörung vor dem Friedensgericht sowie bei der polizeilichen Aussage vorgebracht haben. Diese Bewertungen stützen sich im Wesentlichen auf Gerichtsbeschlüsse und Maßnahmen der Staatsanwaltschaften. Wir hatten Ihnen bereits mitgeteilt, dass nahezu alle Vorwürfe gegen unseren Mandanten identisch mit den Inhalten sind, die vor etwa einem Jahr, kurz vor der Wahl, über einen X-Account verbreitet wurden. Auch zu dem Strafantrag, den wir vor einem Jahr diesbezüglich gestellt haben, finden sich in unserem Schriftsatz detaillierte Ausführungen, ebenso wie zum laufenden Suchbefehl gegen die unbekannte Person, die hinter diesen Beiträgen steckt.
Zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen, dass die Inhaftierungsmaßnahme ungerecht und rechtswidrig ist, nicht mit den Beweisen in der Akte übereinstimmt und keinen dringenden Tatverdacht begründet. Wir hoffen, dass die Prüfung durch das Friedensgericht sowie das zuständige Amtsgericht dazu führen wird, dass diese ungerechte Entscheidung aufgehoben wird und unser Mandant so schnell wie möglich seine Freiheit zurückerhält. Er ist mit rund 70 Prozent der Stimmen, einem Rekordergebnis, der gewählte Bürgermeister von Şişli. In diesem Rahmen ist offensichtlich, dass die Inhaftierung nicht verhältnismäßig ist. Dass keine Fluchtgefahr besteht, ist ohnehin klar. All diese Bewertungen sind in unserem 35-seitigen Schriftsatz detailliert dargelegt. Wir hoffen, dass das Gericht diese sorgfältig prüft und eine Entscheidung trifft, die unserem Mandanten die Freiheit zurückgibt. Ich möchte noch einmal betonen, dass dieser Ansatz sowohl dem Gesetz als auch den universellen Rechtsgrundsätzen entsprechen würde.“