Kassationshof-Präsident Akarca: Wir haben tiefe Meinungsverschiedenheiten mit dem Verfassungsgericht

Der Präsident des Kassationshofs, Mehmet Akarca, äußerte sich zu der zweiten Entscheidung des Verfassungsgerichts (AYM) über eine Grundrechtsverletzung im Fall von Can Atalay, der als Abgeordneter der Arbeiterpartei der Türkei (TİP) gewählt wurde und im Gezi-Park-Prozess verurteilt ist.

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Der Präsident des Kassationshofs, Mehmet Akarca, hat sich zu der zweiten Entscheidung des Verfassungsgerichts über eine Grundrechtsverletzung im Fall von Can Atalay, der als Abgeordneter der Arbeiterpartei der Türkei (TİP) gewählt wurde, geäußert.

Präsident Akarca erklärte bei einem Besuch des Gouverneursamts von Afyonkarahisar, dass es seit langem bestehende Unterschiede bei der Auslegung des individuellen Beschwerdewegs und der Verfassung gebe. Er äußerte: "Es ist eine Tatsache, dass wir aufgrund der seit etwa 5-6 Jahren bestehenden unterschiedlichen Auslegung bei der Prüfung des individuellen Beschwerdewegs und der Situation der Verfassung ernsthafte und tiefe Meinungsverschiedenheiten haben."

WAS WAR GESCHEHEN?

Die 3. Strafkammer des Kassationshofs hatte die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Can Atalay bewertet und entschieden, dass die Entscheidung des AYM über eine Grundrechtsverletzung keinen rechtlichen Wert habe. Die Kammer hatte zudem beschlossen, der zweiten Entscheidung des AYM über eine Grundrechtsverletzung nicht Folge zu leisten. Diese Entscheidung wurde in politischen Kreisen breit diskutiert.