Kind mit Down-Syndrom nicht in Spielbereich gelassen: Gemeinde Etimesgut versiegelt Betrieb

Dass einem Kind mit Down-Syndrom der Zutritt zu einem Spielbereich in einem Einkaufszentrum in Etimesgut verwehrt wurde, löste Empörung aus und zog rechtliche Konsequenzen nach sich. Während das Ministerium für Familie und soziale Dienste Strafanzeige gegen den Betreiber erstattete, versiegelte die Gemeinde Etimesgut die Räumlichkeiten.

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Im Gimsa Park Einkaufszentrum im Bezirk Etimesgut wollte der 7-jährige Mert Affan Yüce, der das Down-Syndrom hat, in Begleitung seiner Lehrerin Sevcan Odabaşı Karakurt den Spielbereich besuchen. Als die Verantwortlichen des Betriebs jedoch bemerkten, dass Mert das Down-Syndrom hat, erklärten sie, dass sie dem Kind kein Ticket ausstellen könnten.

LEHRERIN ZEIGTE SICH EMPÖRT

Während andere Kinder im gleichen Alter den Bereich betreten durften, stieß der Ausschluss von Mert, der lediglich aufgrund seiner Andersartigkeit erfolgte, bei seiner Lehrerin Sevcan Odabaşı Karakurt auf scharfe Kritik. Es kam zu einer Auseinandersetzung zwischen der Lehrerin Karakurt und einer Mitarbeiterin des Betriebs. Die Verantwortliche verteidigte sich mit den Worten: "Wir sind ein privater Betrieb." Die Lehrerin kündigte daraufhin an, den Vorfall bei den zuständigen Behörden zur Anzeige zu bringen.

HERZZERREISSENDE MOMENTE HINTER DER GLASSCHEIBE

Trotz aller Bemühungen der Lehrerin wurde Mert nicht eingelassen. Sie forderte daraufhin andere Eltern auf, ihren Unmut gegenüber dem Betrieb zu äußern. Während die anderen Kinder drinnen spielten, waren die Momente, in denen der Junge mit Down-Syndrom ihnen durch die Glasscheibe zusah, herzzerreißend. Die Lehrerin hielt die Szene fest und kommentierte: "Dies ist ein Ort, der manche Kinder zum Lachen bringt und andere zum Weinen."

STELLUNGNAHME DES MINISTERIUMS

Nach Bekanntwerden des Vorfalls erklärte das Ministerium für Familie und soziale Dienste: "Nachdem die Aufnahmen bekannt wurden, haben unsere Teams der Provinzdirektion umgehend gehandelt, Kontakt mit der Familie unseres Kindes aufgenommen und psychosoziale Unterstützung geleistet. Als Ministerium wurde gegen den betreffenden Betrieb Strafanzeige wegen des Tatbestands der 'Hassrede und Diskriminierung' gemäß dem türkischen Strafgesetzbuch erstattet. Wir betonen, dass alle unsere Kinder gleiche Rechte haben, und wir werden mit dem Prinzip der Null-Toleranz gegenüber Diskriminierung handeln. Wir möchten die Öffentlichkeit darüber informieren, dass wir den Prozess akribisch verfolgen werden."

ERDAL BEŞİKÇİOĞLU: BETRIEB VERSIEGELT

Der Bürgermeister von Etimesgut, Erdal Beşikçioğlu, gab bekannt, dass der Betrieb, der das Kind mit Down-Syndrom nicht in das Bällebad gelassen hatte, versiegelt wurde.

Beşikçioğlu erklärte dazu:

"Im Rahmen routinemäßiger Kontrollen der Gimsa-Marktfilialen in unserem Bezirk wurde festgestellt, dass einige der dortigen Kinderspielbereiche ohne die erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen und Lizenzen betrieben wurden. Dementsprechend wurden die Spielbereiche, bei denen ein gesetzeswidriger Betrieb festgestellt wurde, von unseren Ordnungsbehörden versiegelt und deren Betrieb eingestellt.

Diese Maßnahmen wurden nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen ergriffen, sondern auch als Ergebnis der Auswertung von Hinweisen und Beschwerden unserer Bürger. Insbesondere die Untersuchungen zu dem bedauerlichen Vorfall der letzten Tage, bei dem einem Kind mit Down-Syndrom der Zutritt zum Spielbereich verwehrt wurde, sind in diesen Prozess eingeflossen.

Als Gemeinde Etimesgut ist es unsere oberste Priorität sicherzustellen, dass jeder in unserem Bezirk lebende Mensch Dienstleistungen in einer gleichberechtigten, sicheren und gesunden Umgebung erhält. In diesem Rahmen werden weder unlizenzierte und unkontrollierte Aktivitäten geduldet, noch werden Diskriminierung oder ausgrenzende Praktiken zugelassen.

Wir geben dies hiermit der Öffentlichkeit bekannt."