Mann aus Afghanistan tötet in Istanbul-Fatih eine Frau aus Usbekistan, mit der er Alkohol getrunken hatte!
Der Tatverdächtige Mohamad Z.U. (26), der in Istanbul-Fatih eine von zwei Frauen, mit denen er gemeinsam Alkohol getrunken hatte, tötete und die andere schwer verletzte, wurde von der Polizei gefasst. Als er dem Gericht überstellt wurde, sagte der Verdächtige: „Es geschah ungewollt.“ Es wurde bekannt, dass die Überlebende Fatıma M. (38) aussagte: „Wir tranken zusammen Alkohol. Plötzlich zog er sein Messer und griff uns an. Ich konnte in ein anderes Zimmer flüchten, die Tür abschließen und so verletzt überleben.“
Müslim Sarıyar
Müslim SARIYAR/12punto.com.tr
Bei dem Vorfall, der sich am 21. Januar 2024 gegen 01.20 Uhr im Stadtteil Mollagürani in Fatih ereignete, fanden Polizeieinheiten, die nach einem Notruf zum Tatort geeilt waren, die usbekische Staatsbürgerin Shakhonaza Kurbanova (34) erstochen auf. Fatıma M. (38), die sich in einem anderen Zimmer desselben Hauses befand, wurde verletzt ins Krankenhaus eingeliefert.
FLUCHT IN EIN ANDERES ZIMMER UND VERSCHLIESSEN DER TÜR RETTETE IHR DAS LEBEN
Die Mordkommission leitete Ermittlungen zu dem Vorfall ein und nahm die Aussage der verletzten Fatıma M. auf. Fatıma M. sagte: „Ich wohnte mit meiner Freundin zusammen in derselben Wohnung. Am Abend kam eine Person zu uns, die ich unter dem Namen „Zeki“ kannte. Wir tranken zusammen Alkohol. Später kam es zu einem Streit zwischen uns. Die Person, die von außen gekommen war, zog plötzlich ihr Messer und griff mich und meine Freundin an. Ich stieß ihn weg, rannte in ein anderes Zimmer der Wohnung und schloss die Tür ab. Ich rief die Polizei.“
DER GEFASSTE VERDÄCHTIGE SAGTE: „ES GESCHAH UNGEWOLLT“
Bei den polizeilichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass es sich bei der Person, die das Haus betreten hatte, um den afghanischen Staatsbürger Mohamad Z.U. handelte, der den Decknamen „Zeki“ benutzte. Die Polizei nahm den Verdächtigen in einem Haus in Güngören fest, in dem er sich versteckt hielt. Der Verdächtige wurde zur Mordkommission gebracht und dort verhört. Es wurde bekannt, dass der Verdächtige angab, sich aufgrund des Alkoholeinflusses nicht genau an den Tathergang erinnern zu können und den Vorfall zu bereuen.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Verdächtige dem Gericht überstellt. Auf die Frage „Warum haben Sie das getan?“ antwortete der Verdächtige: „Es geschah ungewollt.“