Sie schossen auf den Musikclub, in den sie nicht hineingelassen wurden: Ein Toter, ein Verletzter
In Istanbul wurden vier Personen, die einen Musikclub betreten wollten, von den Mitarbeitern abgewiesen. Nach einem Streit über den Einlass kehrten die vier Verdächtigen mit einem Fahrzeug zurück und eröffneten das Feuer auf den Club. Der am Eingang stehende Mitarbeiter Mehmet Bamyacı kam dabei ums Leben. Ein Taxifahrer, der auf Kunden wartete, wurde verletzt.
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Müslim SARIYAR/12punto.com.tr
Bei dem Vorfall, der sich in der Nacht zum 12. November im Stadtteil 15 Temmuz in Bağcılar ereignete, wurden vier Personen, die einen Musikclub aufsuchen wollten, von den Mitarbeitern nicht eingelassen. Nach einem Streit wurden die Verdächtigen den Angaben zufolge von den Mitarbeitern hinausgeworfen und verließen daraufhin den Tatort.
SIE ERÖFFNETEN DAS FEUER
Zwei Stunden nach dem Vorfall wurde aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug das Feuer auf den Musikclub eröffnet. Währenddessen erwiderten die am Eingang stehenden Mitarbeiter das Feuer. Durch die Schüsse der Verdächtigen wurden der Mitarbeiter Mehmet Bamyacı sowie der auf Kunden wartende Taxifahrer Tunç K. verletzt. Mehmet Bamyacı, der ins Krankenhaus eingeliefert wurde, verstarb dort.
DER VORFALL AUF KAMERA
Nach dem Vorfall leiteten die Teams der Mordkommission der Kriminalpolizei Ermittlungen ein. Die Polizei sicherte die Aufnahmen der Überwachungskameras vom Tatzeitpunkt.
Bei der Auswertung der Kameras stellten die Beamten fest, dass es sich bei den Personen, die mit einem weißen Fahrzeug den Angriff verübten, um dieselben Personen handelte, die zuvor am Musikclub abgewiesen worden waren.
ZWEI PERSONEN INHAFTIERT
Die Teams der Mordkommission führten Razzien in den Wohnungen der identifizierten Verdächtigen durch. Özgür İ. (17 Vorstrafen), Yunus Emre T. (3 Vorstrafen), Eyüp E. (9 Vorstrafen) und Mehmet S. (10 Vorstrafen) wurden festgenommen. Nach ihrem Verhör wurden die Verdächtigen an das Justizgebäude Bakırköy überstellt, wo Özgür İ. und Yunus Emre T. in Untersuchungshaft genommen wurden. Gegen die beiden anderen Personen wurde unter Auflagen eine richterliche Kontrolle angeordnet und sie wurden auf freien Fuß gesetzt.