Vollstreckungsstopp für die Ausschreibung von 2.500 neuen Taxilizenzen durch die IMM

Infolge einer Klage der Istanbuler Taxifahrer- und Automobilisten-Gewerkschaft wurde ein Vollstreckungsstopp für die Ausschreibung von 2.500 neuen Taxilizenzen durch die Stadtverwaltung Istanbul (IMM) verhängt.

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Infolge einer Klage der Istanbuler Taxifahrer- und Automobilisten-Gewerkschaft wurde ein Vollstreckungsstopp für die Ausschreibung von 2.500 neuen Taxilizenzen durch die IMM verhängt.

Die Stadtverwaltung Istanbul (IMM) bereitete sich darauf vor, heute im Rahmen der ersten Phase der geplanten Ausschreibung für 2.500 neue Taxilizenzen, mit denen der Taxidienst in Istanbul erweitert werden soll, eine Ausschreibung für 150 Taxilizenzen durchzuführen. Aufgrund einer Klage der Istanbuler Taxifahrer- und Automobilisten-Gewerkschaft wurde jedoch ein Vollstreckungsstopp erwirkt.

Die Istanbuler Taxifahrer- und Automobilisten-Gewerkschaft hatte bei Gericht die Annullierung des Ausschreibungsverfahrens sowie einen Vollstreckungsstopp beantragt.

VOLLSTRECKUNGSSTOPP ERLASSEN

In der Gerichtsentscheidung wurde betont, dass Kommunen gemäß dem Gemeindegesetz Nr. 5393 und dem staatlichen Ausschreibungsgesetz Nr. 2886 Taxilizenzen für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren vermieten dürfen, die Ausschreibung der IMM für einen Zeitraum von 29 Jahren jedoch rechtswidrig sei. In Anbetracht der Tatsache, dass bestehende Taxilizenzen ein unbefristetes Nutzungsrecht beinhalten, hat diese Entscheidung den Widerspruch in der Praxis erneut verdeutlicht.