Vorschlag von CHP-Abgeordnetem Gürer soll Mindestlohnempfängern Luft zum Atmen verschaffen! 'Keine Pfändung'
Der CHP-Abgeordnete für Niğde, Ömer Fethi Gürer, hat einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Pfändung von Gehältern von Mindestlohnempfängern zu verhindern. Als Begründung führte Gürer an, dass er den Gesetzentwurf eingereicht habe, um die Pfändung der Löhne von Mindestlohnempfängern zu unterbinden.
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Der CHP-Abgeordnete für Niğde, Ömer Fethi Gürer, hat einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Pfändung der Gehälter von Mindestlohnempfängern zu verhindern.
"BLEIBT UNTER DER HUNGERGRENZE"
Gürer erklärte: „Der Mindestlohn hat sich zum Durchschnittsgehalt entwickelt. Der Prozess der Festlegung des Mindestlohns ist eine Zeit, in der alle aufmerksam sind. Wichtiger als die Höhe des Mindestlohns ist die Kaufkraft. Denn der Mindestlohn fällt bereits wenige Monate nach seiner Bekanntgabe unter die Hungergrenze. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit denen diejenigen zu kämpfen haben, die derzeit vom Mindestlohn leben müssen, habe ich einen Gesetzentwurf eingebracht, damit der Mindestlohn nicht gepfändet werden kann und von Pfändungen ausgenommen bleibt.“
Zudem merkte Gürer an: „Der Saldo der Privatkredite und Kreditkartenschulden der Bürger bei Banken und Finanzinstituten hat 2 Billionen 619 Milliarden Lira erreicht... Die Bürger haben Kreditverbindlichkeiten in Höhe von fast 84 Milliarden Lira, die sich in der Zwangsvollstreckung befinden, Zinsen und Vollstreckungskosten nicht eingerechnet. Die Anzahl der über das UYAP eröffneten und bei den Vollstreckungsämtern anhängigen Akten liegt bei 21 Millionen 569. Ein bedeutender Teil davon betrifft Menschen mit geringem Einkommen, solche, die wirtschaftliche Probleme haben, und Mindestlohnempfänger. Ich habe den Gesetzentwurf, den ich zur Verhinderung der Pfändung von Mindestlöhnen ausgearbeitet habe, beim Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei eingereicht. In der aktuellen Situation, in der es selbst mit dem Mindestlohn sehr schwierig geworden ist, einen Haushalt zu führen, sollten zumindest ihre Mindestlöhne nicht gepfändet werden. Ihnen sollte Zeit gegeben werden, ihre Schulden im Laufe des Prozesses zu begleichen, sowie Unterstützung und Umstrukturierungsmöglichkeiten geboten werden.“