Vorsicht bei humorvollen Beiträgen in sozialen Medien: Ihnen drohen Haft- oder Geldstrafen

Rechtsanwalt Seyit Yağmur betonte, dass man selbst bei Beiträgen, die man mit vertrauten Personen in sozialen Medien teilt, vorsichtig sein sollte. Yağmur wies darauf hin, dass Nachrichten, die strafrechtlich relevante Inhalte enthalten, selbst wenn sie scherzhaft gemeint sind, zu Haft- oder Geldstrafen führen können.

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Rechtsanwalt Seyit Yağmur erklärte, dass man selbst bei Beiträgen, die man mit vertrauten Personen in sozialen Medien teilt, vorsichtig sein sollte. Yağmur sagte: „Selbst wenn Beiträge mit Personen, denen wir nahestehen, humorvoll gemeint sind, können sie bei strafrechtlich relevanten Inhalten zu Haft- oder Geldstrafen führen.“

Yağmur betonte, dass man bei der Kommunikation mit Angehörigen in sozialen Medien darauf achten sollte, keine Straftaten zu begehen: „Nachrichten, die keine strafrechtlich relevanten Inhalte enthalten und die wir mit Bekannten oder nahestehenden Personen austauschen, sind unproblematisch. Wenn jedoch Beiträge, selbst wenn sie scherzhaft oder humorvoll gemeint sind, strafrechtlich relevante Elemente enthalten, können sie vom Empfänger als Beleidigung oder als eine andere Straftat aufgefasst werden und uns in Schwierigkeiten bringen. Insbesondere der Straftatbestand der Beleidigung ist in den Artikeln 125 ff. des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 geregelt. Die Beleidigung ist ein Antragsdelikt; ohne eine entsprechende Anzeige führt sie nicht zu Ermittlungen oder einem Strafverfahren.“

'ES GILT EINE VERJÄHRUNGSFRIST VON 8 JAHREN'

Yağmur wies darauf hin, dass ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Straftat eine Verjährungsfrist von 8 Jahren gilt. Bei beleidigenden Nachrichten in sozialen Medien wird jedoch das Datum des Versands als Tatzeitpunkt gewertet. Gemäß Artikel 66 des türkischen Strafgesetzbuches gilt die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung ab dem Zeitpunkt der Tatbegehung.

Insbesondere wenn beleidigende Nachrichten über soziale Medien versendet werden und der Empfänger diese erst später bemerkt, beginnt die 6-monatige Antragsfrist ab diesem Zeitpunkt, und das Recht auf Anzeige besteht bis zum Ablauf der 8-jährigen Verjährungsfrist. Yağmur erklärte, dass solche Beiträge zu ernsthaften strafrechtlichen Ermittlungen und Verfahren führen können und das Risiko einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe bergen.