Wegen Vorwürfen einer Affäre in den Schlagzeilen: Bürgermeister von Aydın Köşk, Nuri Güler, wird aus der AKP ausgeschlossen
Der Bürgermeister von Aydın Köşk, Nuri Güler, wird aufgrund von Affärenvorwürfen und aufgetauchten Fotos aus seiner Partei ausgeschlossen. Güler hatte behauptet, die Fotos seien durch künstliche Intelligenz entstanden.
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Der AKP-Bürgermeister von Köşk in der Provinz Aydın, Nuri Güler, steht vor dem Ausschluss aus seiner Partei, nachdem Vorwürfe einer Affäre sowie entsprechende Fotos öffentlich wurden.
Obwohl Güler behauptete, die fraglichen Fotos seien Montagen und Produkte künstlicher Intelligenz, wurde er nach der schnellen Verbreitung der Nachrichten von der AK-Partei mit dem Antrag auf Ausschluss an das Disziplinarkomitee verwiesen.
VORWÜRFE EINER JUNGEN GELIEBTEN UND FOTOS
Dem Bericht der Zeitung Aydın Şafak zufolge unterhält Nuri Güler eine Beziehung zu einer 22 Jahre jüngeren Mitarbeiterin der Stadtverwaltung. Den Behauptungen zufolge begann die Frau namens B.Y. nach Beginn dieser Beziehung bei der Stadtverwaltung zu arbeiten, und Güler habe ihr ein Haus und ein Auto gekauft. Diese Beziehung sei vielen Personen im Bezirk bekannt. In dem Bericht wurden zudem Vorwürfe laut, dass Güler eine Immobilie der jungen Frau als Vergnügungslokal genutzt habe.
ZUGANGSSPERRE FÜR DEN BERICHT
Nach dem Skandal wurde für den Bericht in Windeseile eine Zugangssperre verhängt. Die im Bericht enthaltenen Fotos verbreiteten sich jedoch rasch in den sozialen Medien. Nuri Güler erklärte, er weise diese Vorwürfe zurück, da die veröffentlichten Fotos durch künstliche Intelligenz erstellt worden seien, und sagte: „Ich werde über meinen Anwalt Strafanzeige erstatten.“ Nach dieser Erklärung Gülers veröffentlichte die Zeitung ein weiteres Foto mit der Frage: „Ist das auch künstliche Intelligenz, Herr Nuri?“
AUSSCHLUSSVERFAHREN EINGELEITET
Nach dem Vorfall hieß es in einer Erklärung der AKP, dass Nuri Güler aufgrund der gegen ihn erhobenen Vorwürfe und der Berichterstattung in der Presse „mit der Forderung auf endgültigen Ausschluss unter Vorbehalt an das Zentrale Disziplinarkomitee verwiesen wurde“.