Wahl des Kassationsgerichtspräsidenten auch im 33. Wahlgang ohne Ergebnis
Auch im 33. Wahlgang zur Wahl des Präsidenten des Kassationsgerichtshofs konnte keiner der Kandidaten die erforderliche Stimmenzahl erreichen. Die Abstimmung wird morgen fortgesetzt.
AA
Der Präsident des Kassationsgerichtshofs, Mehmet Akarca, dessen vierjährige Amtszeit abgelaufen ist, wurde bei der Wahl seines Nachfolgers auch im 33. Wahlgang nicht durch einen Kandidaten mit der erforderlichen Stimmenmehrheit abgelöst.
Die vierjährige Amtszeit von Akarca, der am 24. März 2020 zum Präsidenten des Kassationsgerichtshofs gewählt wurde, endete am 24. März.
In diesem Rahmen gingen die Mitglieder des Kassationsgerichtshofs am Montag, dem 25. März, an die Wahlurnen, um den neuen Präsidenten zu bestimmen, der das höchste Gericht für die kommenden vier Jahre leiten wird.
Da in den ersten 32 Wahlgängen kein Kandidat die absolute Mehrheit von mindestens 175 der 348 Mitglieder des Kassationsgerichtshofs erreichen konnte, wurde der 33. Wahlgang durchgeführt.
Das Ergebnis der Abstimmung ergab 90 Stimmen für Akarca, 119 Stimmen für den Vorsitzenden der 3. Zivilkammer, Ömer Kerkez, und 105 Stimmen für den Vorsitzenden der 3. Strafkammer, Muhsin Şentürk. Die Wahlbeteiligung lag bei 317 Stimmen, wobei 3 Stimmen für ungültig erklärt wurden.
Da die absolute Mehrheit nicht erreicht wurde, wird die Wahl morgen mit dem 34. Wahlgang fortgesetzt.
Für die Wahlen ist die Anwesenheit der absoluten Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder erforderlich.