Wahlberichterstattungsverbote haben begonnen
In den letzten 24 Stunden vor den Kommunalwahlen am Sonntag, dem 31. März, dürfen keine Werbespots von Parteien oder Kandidaten mehr ausgestrahlt werden.
AA
Gemäß der Entscheidung des Hohen Wahlrats (YSK), der die Verfahren und Grundsätze für politische Werbung gemäß Artikel 31 des Gesetzes über die Gründung und Rundfunkdienste von Radio- und Fernsehsendern festgelegt hat, beginnen die Sendeverbote ab heute Nacht und dauern bis zu der vom YSK festgelegten Uhrzeit am Wahltag, Sonntag, dem 31. März.
Während dieses Zeitraums gelten politische Werbung sowie Nachrichten, Prognosen und Kommentare zu den Wahlen und Wahlergebnissen durch Fernseh- und Radiosender sowie alle anderen Medienorgane als vom Sendeverbot betroffen.
Mündliche, schriftliche und visuelle Propagandatätigkeiten der an der Wahl teilnehmenden politischen Parteien und Kandidaten dürfen in den Medienorganen noch bis morgen um 18.00 Uhr veröffentlicht werden.
Auch die Rundfunkregulierungsbehörde RTÜK warnte: "Gemäß den YSK-Entscheidungen ist die Ausstrahlung politischer Werbung ab heute um 23.59 Uhr bis zum Wahltag untersagt; Medienanbieter dürfen jedoch noch bis morgen um 18.00 Uhr mündliche, schriftliche und visuelle Propagandatätigkeiten der an der Wahl teilnehmenden politischen Parteien und Kandidaten ausstrahlen."