Was bedeutet ein „Yağlı urgan“ (Henkersknoten)?
Was ist ein Henkersknoten, eine im Volksmund als Hinrichtungsknoten bekannte Bindetechnik?
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Der Henkersknoten ist eine Knotenart, die in historischem und kulturellem Kontext tiefe Bedeutungen trägt; er ist sowohl ein Hilfsmittel zum Binden als auch ein Symbol, das mit düsteren Themen wie Suizid und Hinrichtungen assoziiert wird.
WAS IST EIN HENKERSKNOTEN?
Der Henkersknoten, im Volksmund auch als „Hinrichtungsknoten“ oder „Noose“ bekannt, ist eine spezielle Bindetechnik. Dieser Knoten zeichnet sich durch eine Schlaufe am Ende des Seils aus, die sich bei Zug festzieht und ein Verrutschen verhindert. Er wird üblicherweise verwendet, um ein Seil an einem Punkt aufzuhängen oder einen Gegenstand zu fixieren. Aufgrund seines Namens hat dieser Knoten jedoch auch einen berüchtigten Ruf im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Todesstrafen.
WURDE ER IN DER TÜRKEI VERWENDET?
Die überwiegende Mehrheit der Hinrichtungen in der Türkei wurde durch Erhängen vollstreckt. In der Zeit der Republik wurden insgesamt 712 Personen zum Tode verurteilt; diese Hinrichtungen waren Entscheidungen, die von der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) bestätigt wurden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass es zwischen 1000 und 2000 Todesurteile gab, die von den Unabhängigkeitsgerichten (İstiklal Mahkemeleri) gefällt wurden. [Quelle erforderlich] Während einige Hinrichtungen bis 1967 öffentlich vor den Augen der Bevölkerung vollzogen wurden, fanden die Hinrichtungen nach 1967 geheim in Gefängnissen und vor Sonnenaufgang statt. Die letzte Hinrichtung in der Türkei fand am 25. Oktober 1984 statt, als der Devrimci-Yol-Militante Hıdır Aslan im geschlossenen Gefängnis Typ E in Burdur gehängt wurde. Die Todesstrafe wurde in der Türkei erstmals am 3. Mai 2001 für Straftaten abgeschafft, die nicht Kriegsverbrechen, unmittelbare Kriegsgefahr oder Terrorismus betrafen. Am 1. August 2002 wurde sie auch für Kriegsverbrechen und unmittelbare Kriegsgefahr aufgehoben. Schließlich wurde die Todesstrafe am 14. Juli 2004 für alle Straftaten vollständig abgeschafft.