Wegen Obszönitätsvorwürfen festgenommen: Das Strafmaß für Mükremin Gezgin steht fest
Der Social-Media-Phänomen Mükremin Gezgin wurde wegen Äußerungen in einem Video, in dem kleine Kinder zu sehen waren, unter dem Vorwurf der „Obszönität“ festgenommen. Das Gericht ordnete Hausarrest gegen Gezgin an.
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Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hat von Amts wegen eine Untersuchung gegen den Social-Media-Phänomen Mükremin Gezgin eingeleitet, nachdem dieser ein Video in den sozialen Medien geteilt hatte. Die Äußerungen, die er in dem Video gegenüber kleinen Kindern tätigte, stießen in der Öffentlichkeit auf Empörung, und die Aufnahmen verbreiteten sich in kurzer Zeit in den sozialen Medien.
Gezgin, der im Rahmen der Ermittlungen in Ankara festgenommen wurde, wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Gericht überstellt. In dem Video, das Gegenstand der Anschuldigungen ist, fragte Gezgin die Kinder: „Ich bin eine Frau, nicht wahr?“. Aufgrund seines Verhaltens in dem Video wurde gefordert, ihn wegen „schamloser Handlungen“ und „Obszönität“ anzuklagen.
Auch das Ministerium für Familie und soziale Dienste schaltete sich in den Fall ein. Das Ministerium erklärte, dass die betreffenden Aufnahmen einen Verstoß gegen Kinderrechte und die öffentliche Moral darstellten, und reichte bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige ein. In der Anzeige wurde gefordert, die Aufnahmen als „Obszönität“ und „schamlose Handlungen“ einzustufen.
Nachdem Mükremin Gezgin von der Staatsanwaltschaft vernommen worden war, wurde er von dem zuständigen Gericht unter richterlicher Aufsicht zu Hausarrest verurteilt.