Wegen seiner Aussagen über Gefängnisse in der Türkei in den Schlagzeilen: Strafanzeige gegen Merdan Yanardağ
Gegen den Journalisten Merdan Yanardağ wurde aufgrund seiner Äußerungen zu Gefängnissen Strafanzeige erstattet. Ein Beamter der Haftanstalt Marmara habe Yanardağ bei der Staatsanwaltschaft wegen der Herabwürdigung türkischer Strafvollzugsanstalten und der Verbreitung irreführender Informationen angezeigt.
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Der Beamte İlhami Ödekbaş von der Haftanstalt Marmara hat Strafanzeige gegen den Journalisten Merdan Yanardağ erstattet, nachdem dieser sich in der Sendung „18 Dakika“ auf TELE1 über die Gefängnisse in der Türkei geäußert hatte.
In der bei der Generalstaatsanwaltschaft Silivri eingereichten Beschwerde wurden die Worte zitiert, die Yanardağ in der am 19. Dezember ausgestrahlten Sendung äußerte: „Die Gefängnisse in Syrien sind nicht schlechter als die Gefängnisse in der Türkei. Wenn man sie mit der Grausamkeit in diesen Gefängnissen vergleicht, sollte niemand versuchen, einen Wettbewerb der Grausamkeiten zu veranstalten, sonst müssen Sie am Ende noch die Katastrophenschutzbehörde AFAD dorthin schicken.“
VORWURF DER „HERABWÜRDIGUNG VON STRAFVOLLZUGSANSTALTEN“
In der Beschwerde wurde festgehalten, dass Yanardağ die Haftanstalt Marmara mit einem Gefängnis in Syrien verglichen habe, das als Folterzentrum bekannt sei. Weiter hieß es: „Es wurde deutlich, dass er das in unserer Einrichtung tätige Personal auf allen Ebenen, einschließlich der Vollzugsbeamten, Oberaufseher und Einrichtungsleiter, als Personen darstellt, die Häftlinge und Gefangene foltern, misshandeln und unterdrücken, und sie somit verleumdet sowie unsere staatlichen Strafvollzugsanstalten öffentlich herabgewürdigt hat.“
In der Anzeige wird behauptet, Merdan Yanardağ habe gehandelt, um unter der Bevölkerung, insbesondere unter den Angehörigen von Häftlingen und Gefangenen, Sorge, Angst und Panik zu schüren, und habe öffentlich unwahre Informationen verbreitet. Es wurde gefordert, die notwendigen Ermittlungen gegen ihn wegen der Straftatbestände der „Herabwürdigung der türkischen Nation, des Staates der Republik Türkei sowie der Institutionen und Organe des Staates“ und der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ einzuleiten.