Weitere Anklageschrift gegen Simge Barankoğlu: Diesmal wegen 'obszöner Inhalte'
Die Social-Media-Influencerin Simge Barankoğlu, die bereits im Rahmen einer Drogenoperation gegen Prominente festgenommen wurde, muss sich nun wegen des Vorwurfs der Obszönität gemäß dem türkischen Strafgesetzbuch vor Gericht verantworten.
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Gegen Simge Barankoğlu, die im vergangenen Februar im Rahmen einer groß angelegten Drogenoperation in Istanbul festgenommen worden war, wurde eine neue Anklageschrift wegen obszöner Inhalte erstellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat beim 44. Strafgericht erster Instanz (Asliye Ceza Mahkemesi) Anklage gegen Barankoğlu gemäß Artikel 226/2 des türkischen Strafgesetzbuches erhoben.
Neben Barankoğlu waren im Zuge derselben Ermittlungen auch Heves Güzel, Ebru Arman, Eda Alboya, Arif İskilip und Taha Özer dem Gericht vorgeführt und inhaftiert worden. Zu Beginn der Operation waren gegen Barankoğlu und die anderen Beschuldigten Vorwürfe erhoben worden wie: „Erwerb, Annahme oder Besitz von Betäubungsmitteln oder Stimulanzien zum Eigenverbrauch oder Konsum von Betäubungsmitteln oder Stimulanzien“, „Bereitstellung von Ort und Mitteln zur Prostitution“ sowie „Förderung oder Erleichterung des Konsums von Betäubungsmitteln oder Stimulanzien“.
Mit der jüngsten Anklageschrift gegen die weiterhin inhaftierte Barankoğlu wurde der Vorwurf der Obszönität nun offiziell vor Gericht gebracht. Es wird erwartet, dass Barankoğlu in den kommenden Tagen dem Richter gegenübertritt.