Werberat zieht Konsequenzen! Tausende Lira Strafe für Schuhmarke wegen Verwendung von Schweinsleder
Der dem Handelsministerium unterstellte Werberat hat gegen Adidas eine Geldstrafe in Höhe von 550.059 TL verhängt. Grund dafür war, dass die Marke in ihrem in der Türkei verkauften Schuhmodell „Samba OG“ Schweinsleder verwendete, dies jedoch in der Werbung nicht explizit angab. Da der Inhalt des Produkts als unvereinbar mit religiösen Empfindlichkeiten eingestuft wurde, stellte der Rat fest, dass das Unternehmen in der Werbung falsche Angaben gemacht hatte.
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Der Prozess, der zu der Strafe führte, begann mit der Feststellung, dass in den auch in der Türkei verkauften Schuhen des Modells „Samba OG“ von Adidas Schweinsleder in der Produktzusammensetzung verwendet wurde. Es wurde festgestellt, dass in der Produktbeschreibung auf der türkischen Verkaufsseite des Unternehmens der Begriff „Echtleder“ verwendet wurde, ohne den Inhalt von Schweinsleder zu erwähnen.
UNVEREINBAR MIT RELIGIÖSEN EMPFINDLICHKEITEN
In der vom Rat durchgeführten Bewertung wurde gemäß der Verordnung über kommerzielle Werbung und unlautere Geschäftspraktiken darauf hingewiesen, dass bei der Verwendung eines Bestandteils in einem beworbenen Produkt, der den allgemeinen religiösen Empfindlichkeiten der Gesellschaft widerspricht, dies direkt oder indirekt in der Werbung klar angegeben werden muss.
UNTERNEHMEN GAB KEINE STELLUNGNAHME AB
Dem Bericht der Zeitung Türkiye Gazetesi zufolge forderte der Werberat detaillierte Produktinformationen vom Kundendienst an, um Informationen über den genauen Inhalt des Produkts zu erhalten. Zur Prüfung der Behauptungen, dass „keine Auskunft darüber gegeben werden könne, ob das Produkt Schweinsleder enthält“, forderte der Rat eine Stellungnahme von Adidas an. Das Unternehmen antwortete nicht auf das entsprechende Schreiben, das am 14. November 2024 zugestellt wurde.
Der Rat bewertete dies als Nichterfüllung der Beweislast durch das Unternehmen. Der Werberat entschied, dass das Unternehmen Werbemaßnahmen durchgeführt hat, die gegen die Verordnung über kommerzielle Werbung und unlautere Geschäftspraktiken sowie gegen die einschlägigen Artikel des Verbraucherschutzgesetzes verstoßen, und verhängte gegen das Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von 550.059 Lira sowie ein Verbot der genannten Werbemaßnahmen.