Wettbewerbsbehörde leitet Untersuchung gegen bekannte Tankstellenkette ein

Die türkische Wettbewerbsbehörde hat eine Untersuchung gegen Opet wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverstöße eingeleitet. Es wird geprüft, ob die Verträge des Unternehmens mit seinen Tankstellenbetreibern die gesetzlichen Grenzen überschreiten. Untersucht wird, ob Opet durch vertikale Vereinbarungen gegen das Gesetz verstoßen hat.

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Die Wettbewerbsbehörde gab bekannt, dass sie eine Untersuchung gegen Opet, ein Unternehmen der Koç Holding, eingeleitet hat, da der Verdacht besteht, dass die mit den Tankstellenbetreibern geschlossenen Verträge gegen das Gesetz Nr. 4054 zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen. In der Erklärung der Behörde heißt es: 'Bei der Voruntersuchung wurden Erkenntnisse gewonnen, wonach während der Laufzeit der zwischen OPET und seinen Betreibern geschlossenen Tankstellenverträge die Laufzeit des zugunsten von OPET auf dem Grundstück, auf dem die Tankstellenaktivität stattfindet, eingeräumten Mietrechts verlängert wurde und auf diese Weise die vertikale Beziehung zwischen dem Betreiber und OPET auf eine Dauer von mehr als fünf Jahren ausgelegt wurde'.

Tankstellenverträge werden als Ganzes mit Nießbrauchs- und Mietverträgen betrachtet, die eine Wettbewerbsverbotsklausel enthalten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen darf die Dauer der vertikalen Beziehung zwischen dem Vertriebsunternehmen und dem Betreiber maximal fünf Jahre betragen. Bei Überschreitung dieser Frist können die betreffenden Vereinbarungen nicht von der Gruppenfreistellungsverordnung profitieren. 

In der Erklärung wurde zudem betont: 'Vertriebsunternehmen dürfen ihre Betreiber durch die genannten Vereinbarungen nicht dazu zwingen, Verträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abzuschließen. Im Rahmen der eingeleiteten Untersuchung wird geprüft, ob Opet durch vertikale Vereinbarungen gegen das Gesetz verstoßen hat'.