Wettbewerbsbehörde leitet Untersuchung gegen Dyson ein
Die türkische Wettbewerbsbehörde hat nach Abschluss einer Voruntersuchung gegen das Unternehmen Dyson ein Verfahren eingeleitet, um festzustellen, ob das Unternehmen gegen das Gesetz Nr. 4054 verstoßen hat.
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Laut einer Mitteilung der Wettbewerbsbehörde wurde gegen Dyson Turkey Elektrikli Ürünler Tic. Ltd. Şti. eine Untersuchung eingeleitet.
Im Rahmen der Untersuchung wirdIn der Türkei bietet das Unternehmen kabelgebundene und kabellose Staubsauger, Luftreiniger, Haarpflege-geräte, Haar-trockner und Händetrockner, Beleuchtungs-systeme, tragbare Technologie- produkte sowie ver-schiedene Industrie-und Haushaltsreinigungsgerätean. Es wird untersucht,ob Dyson, das verschiedene langlebigeKonsumgüter vertreibt und vermarktet,durch Praktiken, die den Parallelimport behindern und in die Wiederverkaufsbedingungen eingreifen,gegen Artikel 4 des GesetzesNr. 4054 zum Schutz des Wettbewerbsverstoßen hat.Die Untersuchung soll dies klären.