Wichtig für alle Wähler: Der 5-Schritte-Leitfaden zur Stimmabgabe bei den Kommunalwahlen
Millionen Wähler werden bei den allgemeinen Kommunalwahlen am 31. März an die Urnen gehen. Die Wähler, die sich darauf vorbereiten, ihre neuen lokalen Führungskräfte zu bestimmen, werden ihre Stimmen in 5 Schritten abgeben.
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Es sind nur noch wenige Tage bis zu den Kommunalwahlen am 31. März 2024.
Bei der Wahl, für die 61 Millionen 441 Tausend 882 Wähler registriert sind, werden 1 Million 32 Tausend 610 junge Menschen zum ersten Mal wählen. Bei den Wahlen, bei denen Kandidaten von 34 politischen Parteien antreten, werden landesweit mehr als 206 Tausend Wahlurnen aufgestellt.
Bei den Wahlen, bei denen Bürgermeister für 81 Provinzen, 973 Bezirke und 390 Gemeinden sowie 50 Tausend 336 Dorf- und Stadtteilvorsteher (Muhtare) bestimmt werden, finden auch Wahlen für die Mitglieder der Provinzparlamente und Gemeinderäte statt.
Im Gebäude des Hohen Wahlrats (YSK) wurden repräsentative Wahlkabinen für den Abstimmungsprozess eingerichtet.
Demnach werden die Wähler ihre Stimme nur in den Wahlurnen abgeben, in denen sie registriert sind, und zwar an dem Ort und in der Wahlurne, die auf dem an ihre Adresse gesandten Wählerinformationsblatt angegeben sind.
Die 5 Schritte, die der Wähler bei der Stimmabgabe befolgen muss, sind wie folgt:
1- Wo gewählt wird, kann über das Wählerinformationsblatt oder das Internet in Erfahrung gebracht werden:
Wähler können auf der Website des YSK, über das e-Devlet-Portal, die mobile App zur Wählerabfrage des YSK oder über das YSK-Callcenter unter der Nummer "444 9 975" überprüfen, wo und in welcher Wahlurne sie ihre Stimme abgeben können.
Am Wahltag ist das Mitführen des Wählerinformationsblattes nicht zwingend erforderlich.
In den Provinzen Adıyaman, Ağrı, Artvin, Bingöl, Bitlis, Diyarbakır, Elazığ, Erzincan, Erzurum, Gaziantep, Giresun, Gümüşhane, Hakkari, Kars, Malatya, Kahramanmaraş, Mardin, Muş, Ordu, Rize, Siirt, Sivas, Trabzon, Tunceli, Şanlıurfa, Van, Bayburt, Batman, Şırnak, Ardahan, Iğdır, Kilis sowie in den dortigen Justizvollzugsanstalten gelten für den Beginn und das Ende der Stimmabgabe die Zeiten von 07.00 bis 16.00 Uhr.
In den übrigen Provinzen außerhalb dieser Liste liegen die Wahlzeiten zwischen 08.00 und 17.00 Uhr.
Sollten sich zum Ende der Wahlzeit noch Wähler vor der Wahlurne befinden, die darauf warten, ihre Stimme abzugeben, wird der Vorsitzende des Wahlvorstands diese zählen, ihre Identität feststellen und ihnen nacheinander die Stimmabgabe gestatten. Wähler, die nach Ablauf der Wahlzeit eintreffen, können nicht mehr wählen.
2- Der Wähler muss ein Ausweisdokument mit Staatsbürgerschaftsnummer mitführen:
Der Wähler, der zur Wahlurne kommt, muss dem Vorsitzenden eines der offiziellen Lichtbildausweise vorlegen, die seine Identität zweifelsfrei belegen, wie etwa den Personalausweis mit der Identitätsnummer der Republik Türkei, einen von offiziellen Stellen ausgestellten Dienstausweis mit Prägesiegel, Reisepass, Heiratsurkunde, Wehrdienstbescheinigung, Führerschein, den für Richter, Staatsanwälte und Mitglieder hoher Justizorgane ausgestellten Berufsausweis sowie Anwalts-, Notar- oder Militärausweise, und seine Wählernummer nennen. Wer keines dieser Dokumente vorlegt, kann nicht wählen.
3- Das Betreten der Wahlkabine mit Mobiltelefon ist untersagt:
Es ist verboten, die Wahlkabine mit Geräten zur Bildaufzeichnung oder Kommunikation wie Mobiltelefonen, Foto- oder Filmkameras zu betreten.
Solche Geräte müssen beim Wahlvorstand hinterlegt werden, um sie nach Abschluss des Wahlvorgangs wieder zurückzuerhalten.
4- Auf dem Stimmzettel dürfen außer dem Stempel keine Markierungen angebracht werden:
Die Wähler geben ihre Stimme ab, indem sie den Stempel mit der Aufschrift "TERCİH" (Wahl) oder "EVET" (Ja) innerhalb des für die bevorzugten Kandidaten vorgesehenen Bereichs auf den kombinierten Stimmzetteln anbringen, ohne über den Rand hinauszugehen.
Damit die Stimme als gültig gewertet wird, darf außer dem Stempel "TERCİH" oder "EVET" an keiner anderen Stelle des Stimmzettels eine Unterschrift oder ein Zeichen angebracht werden. In den Umschlag darf außer dem Stimmzettel nichts anderes hineingelegt werden. Wählern, die glauben, falsch gewählt zu haben und einen neuen Stimmzettel verlangen, wird kein neuer ausgehändigt.
5- Nach der Stimmabgabe muss unterschrieben werden:
Nachdem der Wähler den Umschlag in die Wahlurne geworfen hat, muss er in der Wählerliste neben seinem Namen unterschreiben.