Wichtige Änderung beim Militärdienst: Keine Aufschubmöglichkeiten mehr

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Änderung wird es bei der Einberufung von Personen, deren Dienstantritt aufgrund des Status als „Bakaya“ (Wehrpflichtiger, der trotz Einberufung nicht erschienen ist) verschoben wurde, keine weiteren Aufschubmöglichkeiten geben.

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Mit der im Amtsblatt veröffentlichten „Verordnung zur Änderung der Wehrdienstverordnung“ wird festgelegt, dass es für Personen, die ihren Militärdienst aus verschiedenen Gründen – mit Ausnahme von Inhaftierung, vorübergehender Krankheit oder Geschwisteraufschub – aufgeschoben haben, jedoch nach Abschluss ihrer Untersuchung als Wehrdienstflüchtige (Yoklama kaçağı) oder aufgrund des Status als „Bakaya“ (Wehrpflichtiger, der trotz Einberufung nicht erschienen ist) eine Verschiebung des Dienstantritts erhalten haben, keine weiteren Aufschubmöglichkeiten bei den Einberufungsverfahren geben wird.

Die Verordnung zur Änderung der Wehrdienstverordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Der Verordnung zufolge wird es für Personen, die ihren Militärdienst aus verschiedenen Gründen – mit Ausnahme von Inhaftierung, vorübergehender Krankheit oder Geschwisteraufschub – aufgeschoben haben, jedoch nach Abschluss ihrer Untersuchung als Wehrdienstflüchtige oder aufgrund des Status als „Bakaya“ eine Verschiebung des Dienstantritts erhalten haben, keine weiteren Aufschubmöglichkeiten bei den Einberufungsverfahren geben.