Wichtige Warnung der SGK an die Bürger
Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat in einer Erklärung über soziale Medien auf Beschwerden reagiert und eine warnende Information an die Bürger herausgegeben.
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Die Sozialversicherungsanstalt teilte mit, dass einige Bürger SMS-Nachrichten bezüglich ihrer Beiträge zur allgemeinen Krankenversicherung erhalten haben, die IBAN-Nummern enthalten. Es wurde jedoch betont, dass für diese Zahlungen keinesfalls Geld auf eine IBAN-Nummer überwiesen werden sollte.
Aufgrund von Beschwerden, die bei der Behörde eingingen, wurde eine warnende Information an die Bürger veröffentlicht.
In der Erklärung, die über den Social-Media-Account der SGK verbreitet wurde, hieß es: "In letzter Zeit gehen bei unserer Behörde Beschwerden darüber ein, dass Bürger SMS-Nachrichten erhalten, in denen behauptet wird, sie hätten Beitragsschulden bei der allgemeinen Krankenversicherung und könnten diese durch eine Überweisung auf eine angegebene IBAN begleichen.
Bürger, die im Rahmen von Artikel 60, Absatz 1, Buchstabe (g) des Gesetzes Nr. 5510 Beitragsschulden haben, können diese Schulden ausschließlich über vertraglich gebundene Banken per Geldautomat, Online-Banking, Mobile-Banking oder über e-Devlet unter Angabe ihrer T.C.-Identitätsnummer begleichen. In diesem Zusammenhang ist es nicht erforderlich, Geld für Beiträge zur allgemeinen Krankenversicherung auf eine IBAN-Nummer zu überweisen.
In den Benachrichtigungen und SMS, die unsere Behörde zu Informationszwecken an unsere Bürger sendet, wird keine IBAN-Nummer angegeben.
Dementsprechend sollten unsere Bürger SMS-Nachrichten, in denen behauptet wird, dass eine Schuld bei der allgemeinen Krankenversicherung bestehe und diese auf eine in der Nachricht genannte IBAN-Nummer überwiesen werden solle, nicht beachten."