'Wir mischen uns ein, wenn sie kein Kopftuch tragen': Strafanzeige gegen Schulleiter erstattet

Gegen Ergin Kaya Kırbıyık, den Schulleiter der Celalettin Ökten İmam Hatip Mittelschule im Bezirk Yıldırım in Bursa, wurde aufgrund seiner Äußerungen bei einem Elternabend vom Laizismus-Rat (Laiklik Meclisi) Strafanzeige erstattet.

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Der Laizismus-Rat hat Strafanzeige gegen Ergin Kaya Kırbıyık, den Schulleiter der Celalettin Ökten İmam Hatip Mittelschule im Bezirk Yıldırım in Bursa, erstattet.

'WIR MISCHEN UNS BEI SCHÜLERINNEN EIN, DIE KEIN KOPFTUCH TRAGEN', HATTE ER GESAGT

Nachdem Kırbıyık bei einem Elternabend geäußert hatte: „Wir mischen uns sowohl bei Schülerinnen ein, die Shorts tragen, als auch bei solchen, die kein Kopftuch tragen“, wurde in der Strafanzeige gefordert, dass Schulleiter Kırbıyık wegen verschiedener Straftatbestände verurteilt wird.

In der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bursa eingereichten Anzeige wurde beantragt, Kırbıyık unter anderem wegen „Verstoßes gegen die Verfassung“, „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit“, „Amtsmissbrauchs“, „Diskriminierung“ sowie „Behinderung des Rechts auf Bildung und Erziehung“ zu bestrafen. In der Strafanzeige wurden zudem Kırbıyıks Äußerungen gegenüber einem Elternteil aufgeführt: „Ich werde auch die Lehrerinnen dazu bringen, sich zu bedecken, niemand wird offen kommen. Wenn ihr Scharia sagt, werde ich die Scharia anwenden. Wenn ihr euch nicht bedecken wollt, werde ich euch dazu zwingen.“

ES WURDE DARAUF HINGEWIESEN, DASS ER DIE GESICHTER VON MÄDCHEN ZENSIERT HAT

Es wurde betont, dass Kırbıyık auf dem Social-Media-Konto der Schule Bilder von männlichen Schülern offen teilte, während die Gesichter der Mädchen zensiert wurden, was als Diskriminierung gegenüber den Schülerinnen hervorgehoben wurde.

In der Strafanzeige wurde zudem erklärt, dass Kırbıyıks Aussage, „Schülerinnen ohne Kopftuch sollen nicht einmal an Prüfungen teilnehmen“, das Recht auf Bildung behindere.

In der Strafanzeige des Laizismus-Rats hieß es: „Dass Kırbıyık versucht, das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Bildung mit religiösen Regeln und in einem drohenden Ton zu behindern, sowie der Versuch, eine laizistische öffentliche Einrichtung nach seinen eigenen sektiererischen religiösen Regeln zu führen, ist eindeutig strafbar.“ Zudem wurde festgehalten: „Dass Kırbıyık sich in die Kleidung der Schülerinnen einmischt und sie dazu zwingt, ihre Köpfe zu bedecken, fällt unter Kompetenzüberschreitung und Amtsmissbrauch.“