Wird die vorläufige Steuer 2024 verschoben? Hier sind die Details...
Die vorläufige Steuer nimmt einen wichtigen Platz in den finanziellen Verpflichtungen von Unternehmen ein. Wird es bei den Regelungen zur vorläufigen Steuer für die Jahre 2024 und 2025 zu einer Verschiebung kommen? Diese Frage beschäftigt viele Geschäftsinhaber. Aktuellen Entwicklungen zufolge wird eine Erklärung zu den Änderungen für den Zeitraum der vorläufigen Steuer 2024 erwartet. Hier sind alle Details zur vorläufigen Steuer...
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Die Steuerbehörde (Gelir İdaresi Başkanlığı) hat bekannt gegeben, dass die Frist für die Steuererklärung und Zahlung für den III. Zeitraum der vorläufigen Steuer 2024 (Juli-August-September) der 18. November 2024 ist. Die GİB betonte, dass bisher keine Ankündigung bezüglich einer Fristverlängerung erfolgt sei und die Steuerpflichtigen ihre Transaktionen bis zum angegebenen Datum abschließen müssten.
WAS IST DIE VORLÄUFIGE STEUER UND WER ZAHLT SIE?
Die vorläufige Steuer ist ein Zahlungssystem, das von Steuerpflichtigen, die ihre gewerblichen Einkünfte nach der tatsächlichen Methode deklarieren, von Freiberuflern und von Körperschaftssteuerpflichtigen auf Basis der vierteljährlichen Gewinne berechnet wird und auf die Steuer des laufenden Jahres angerechnet wird.
WER MUSS VORLÄUFIGE STEUER ZAHLEN?
Diejenigen, die gewerbliche Einkünfte erzielen,
Inhaber von freiberuflichen Einkünften,
Körperschaftssteuerpflichtige.
WER IST VON DER VORLÄUFIGEN STEUER BEFREIT?
Einige Personen und Unternehmen sind von der Verpflichtung zur Zahlung der vorläufigen Steuer befreit. Dazu gehören:
Unternehmen in der Liquidationsphase,
Einkommensteuerpflichtige, die nach der einfachen Methode besteuert werden,
Unternehmen, die Bau- und Reparaturarbeiten über mehrere Jahre hinweg durchführen,
Inhaber von Einkünften aus Löhnen, beweglichem Kapital und Immobilienkapital,
Inhaber von landwirtschaftlichen Einkünften,
Von der Steuer befreite Freiberufler,
Notare.
WARNUNG AN DIE STEUERPFLICHTIGEN
Die Steuerbehörde erinnerte daran, dass nur noch wenig Zeit bis zum Ablauf der Frist verbleibt, und betonte, dass die Steuerpflichtigen ihre Erklärungen und Zahlungen rechtzeitig vornehmen müssen. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den 18. November 2024, das Enddatum für die Steuererklärung und Zahlung der vorläufigen Steuer, keine Verlängerung gewährt wird.