X-Account von soL Haber mit 924.000 Followern in der Türkei gesperrt

Der X-Account von soL Haber mit 924.000 Followern wurde von der Plattform in der Türkei gesperrt, nachdem eine Entscheidung zur Zugangssperre gemäß Artikel 8/A des Gesetzes Nr. 5651 mit der Begründung des „Schutzes der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung“ erlassen worden war. Mit der Umsetzung der Entscheidung ist der Account aus der Türkei nicht mehr aufrufbar.

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Die Entscheidung zur Zugangssperre für den X-Account von soL Haber, der 924.000 Follower hat, wurde umgesetzt. Es wurde mitgeteilt, dass der Account, für den zuvor gemäß Artikel 8/A des Gesetzes Nr. 5651 eine Zugangssperre mit der Begründung des „Schutzes der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung“ verhängt worden war, von der Plattform X für Nutzer in der Türkei gesperrt wurde.

Mit der Umsetzung der Entscheidung ist der X-Account von soL Haber aus der Türkei nicht mehr aufrufbar.

ZUGANGSSPERRE DURCH X UMGESETZT

Nach der Entscheidung zur Zugangssperre wurde diese von der Plattform X in die Tat umgesetzt. Damit wurde der Account von soL Haber in die Liste der Konten aufgenommen, die innerhalb der Grenzen der Türkei nicht zugänglich sind.

Im Einklang mit der Entscheidung wurde der Account für Nutzer in der Türkei unsichtbar gemacht, wobei darauf hingewiesen wurde, dass die Zugangssperre auf der Grundlage von Artikel 8/A des Gesetzes Nr. 5651 mit der Begründung des „Schutzes der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung“ erfolgte.