Yılmaz Tunç klärt auf: Werden Straßenumfragen verboten?
Justizminister Yılmaz Tunç betonte, dass es kein Verbot für Straßenumfragen gebe, wies jedoch darauf hin, dass Äußerungen, die zu Hass und Feindseligkeit in der Bevölkerung aufstacheln, strafrechtlich verfolgt werden.
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Justizminister Yılmaz Tunç äußerte sich zu Straßenumfragen und Beiträgen in den sozialen Medien. Minister Tunç stellte klar, dass es kein Verbot für Straßenumfragen gebe, fügte jedoch hinzu: "Es gibt strafrechtliche Sanktionen für die Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit."
Tunç betonte die Bedeutung der Meinungsfreiheit bei Äußerungen in sozialen Medien oder Straßenumfragen, unterstrich jedoch, dass diese Gespräche die Rechte und Freiheiten anderer nicht verletzen dürften. "Wenn diese Äußerungen die Rechte und Freiheiten anderer verletzen, kommen die Sanktionen des Strafgesetzbuches zur Anwendung", erklärte er.
DIE SPERRUNG VON INSTAGRAM UND ROBLOX
Bezüglich der Sperrung von Instagram sagte Minister Tunç: "Diese Sperrung hatte einen Grund. Es wurden Gespräche über Katalogstraftaten geführt, dieses Problem wurde gelöst und Instagram wurde wieder freigeschaltet. Unsere Kinder sind sehr wichtig. Auch bezüglich der Sperrung von Roblox gab es Beschwerden einiger Politiker. Sollen wir hier die Sicherheit unserer Kinder oder die Interessen der Unternehmen in den Vordergrund stellen? Der Staat ergreift diesbezüglich die notwendigen Maßnahmen. Es müssen auch Vorkehrungen getroffen werden, um Straftaten in den sozialen Medien zu verhindern", so seine Worte.
VON EINEM VERBOT KANN KEINE REDE SEIN
Tunç wiederholte, dass es kein Verbot für Straßenumfragen gebe: "Von einem Verbot für Straßenumfragen kann keine Rede sein. So wie Beleidigungen über die Presse eine Straftat darstellen, sind auch persönliche Beleidigungen strafbar. Wir haben den Rahmen der Meinungsfreiheit durch in den vergangenen Jahren vorgenommene Gesetzesänderungen erweitert. Wir haben Regelungen umgesetzt, nach denen Kritik nicht als Straftat gilt. Doch auch diese Freiheit hat ihre Grenzen. Wenn Sie so sprechen, dass Sie die Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit aufstacheln, schaltet sich die Justiz ein. Es obliegt den Justizbehörden zu bewerten, ob dies eine Straftat darstellt oder nicht", sagte er.