YÖK-Bericht zur Diplom-Untersuchung gegen İmamoğlu aufgetaucht
Im Rahmen der Ermittlungen wegen eines angeblich gefälschten Diploms gegen den Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, kommt ein von der YÖK erstellter Bericht zu dem Schluss, dass "die Verfahren zur Zulassung des Hochschulwechsels nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden".
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Die Ermittlungen der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft zu den Vorwürfen, das Diplom des Bürgermeisters der Stadt Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, sei gefälscht, dauern an.
Wie die Nachrichtenagentur AA berichtet, wurden Details aus dem Bericht bekannt, den der Hochschulrat (YÖK) im Rahmen der Ermittlungen erstellt und der Staatsanwaltschaft übermittelt hat.
In dem Bericht wird dargelegt, dass İmamoğlu zum Zeitpunkt seines Wechsels an der University College of Northern Cyprus (UCNC) in Zypern zwei Jahre lang den englischsprachigen Studiengang Betriebswirtschaftslehre absolviert und einen Notendurchschnitt von 2,50 erzielt hatte. Weiter heißt es:
"Es wurde festgestellt, dass er zwar die Voraussetzungen gemäß Artikel 5 der Verordnung über die Grundsätze für den Hochschulwechsel auf Associate- und Bachelor-Ebene zwischen Hochschulen erfüllte, jedoch war das University College of Northern Cyprus im Jahr 1990, als der Wechsel erfolgte, keine von der YÖK anerkannte Universität. Die Anerkennung der betreffenden Universität wurde erst 1993 durch den Exekutivrat für Hochschulbildung beschlossen. Somit war das UCNC im Jahr 1990 keine der für einen Hochschulwechsel zugelassenen Universitäten."
Unter Berufung auf Schreiben der YÖK aus den Jahren 1988 und 1992 wird in dem Bericht darauf hingewiesen, dass von den in der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) tätigen Hochschulen lediglich die Eastern Mediterranean University anerkannt war. "In Anbetracht dieser Korrespondenz wird deutlich, dass bei Hochschulwechseln die Bedingung der Anerkennung der ausländischen Hochschule erforderlich war. Folglich wurde festgestellt, dass die vom Dekanat der betriebswirtschaftlichen Fakultät der Universität Istanbul durchgeführten Wechselverfahren von der nicht anerkannten UCNC nicht im Einklang mit den Beschlüssen des Hochschulrates standen."
Der Bericht führt aus, dass der Verwaltungsrat der betriebswirtschaftlichen Fakultät der Universität Istanbul in seiner Sitzung vom 27. Juni 1990 (Beschluss Nr. 22, Punkt 2) die Kapazitäten für Hochschulwechsler auf insgesamt 55 Plätze festlegte: 15 für das zweite, 10 für das dritte und 10 für das vierte Jahr im Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Türkisch) sowie 10 für das zweite, 5 für das dritte und 5 für das vierte Jahr im Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Englisch).
In einer Anzeige der Rektoratsleitung der Universität Istanbul in der Zeitung Milliyet vom 30. Juli 1990 wurden für den türkischsprachigen Studiengang insgesamt 40 Plätze (15 für das zweite, 15 für das dritte, 10 für das vierte Jahr) und für den englischsprachigen Studiengang insgesamt 20 Plätze (10 für das zweite, 5 für das dritte, 5 für das vierte Jahr) festgelegt. Der Bericht betont, dass in dieser Zeitungsanzeige als Frist für die Einreichung der Anträge spätestens das Ende der offiziellen Arbeitszeit am 14. September 1990 angegeben war.
Dem Bericht zufolge beschloss der Verwaltungsrat der betriebswirtschaftlichen Fakultät der Universität Istanbul am 12. September 1990, die ursprünglich für beide Studiengänge separat ausgeschriebenen insgesamt 60 Plätze für Wechsel von ausländischen Universitäten um ein Drittel auf 80 zu erhöhen.
Weiter wird erläutert, dass die Kapazitäten der türkischen und englischen Studiengänge im englischsprachigen Programm zusammengelegt wurden und der Fakultätsrat am 12. September 1990 die Anträge von 51 Studierenden annahm, die von ausländischen Hochschulen in den englischsprachigen Studiengang wechseln wollten. Der Bericht schließt mit folgenden Worten:
"Aus den vom Rektorat der betreffenden Universität zur Verfügung gestellten und uns übermittelten Dokumenten konnte keine rechtliche Begründung dafür gefunden werden, wie die Kapazitäten für die türkischen und englischen Studiengänge festgelegt wurden, wie die Übertragung und Erhöhung der Kapazitäten zwischen den Programmen erfolgte, warum 51 der festgelegten Plätze für das englischsprachige Programm verwendet wurden und warum der Fakultätsrat bereits am 12. September 1990 (Sitzung Nr. 24) über die Anträge entschied, obwohl als Frist für die Einreichung der Anträge das Ende der offiziellen Arbeitszeit am Freitag, dem 14. September, angegeben war. Aufgrund all dieser Bewertungen wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass die Verfahren des Dekanats der betriebswirtschaftlichen Fakultät der Universität Istanbul hinsichtlich Anerkennung, Hochschulwechsel, Kapazitätsfestlegungen, Ausschreibungsfristen und Zulassungen nicht im Einklang mit den Beschlüssen des Hochschulrates und den geltenden Vorschriften durchgeführt wurden."