Geforderte Strafen im Fall Zeren Ertaş bekannt: Aufzugswartungsfirma als hauptverantwortlich eingestuft
In der Anklageschrift zum Aufzugsunfall in einem Wohnheim in Aydın, bei dem die Studentin Zeren Ertaş ums Leben kam, werden für vier inhaftierte Angeklagte Haftstrafen zwischen 3 und 22,5 Jahren sowie für einen nicht inhaftierten Angeklagten zwischen 2 und 15 Jahren gefordert.
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In der Anklageschrift zum Aufzugsunfall in einem Wohnheim in Aydın, bei dem die Studentin Zeren Ertaş ums Leben kam, werden für vier inhaftierte Angeklagte Haftstrafen zwischen 3 und 22,5 Jahren sowie für einen nicht inhaftierten Angeklagten zwischen 2 und 15 Jahren gefordert.
Die Ermittlungen zu dem Vorfall vom 25. Oktober 2023 im Güzelhisar-Studentinnenwohnheim, bei dem die 22-jährige Zeren Ertaş, Studentin an der Fakultät für Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften der Adnan-Menderes-Universität, durch den Absturz eines Aufzugs ihr Leben verlor, wurden abgeschlossen.
Die von der Generalstaatsanwaltschaft erstellte Anklageschrift wurde vom 1. Schwurgericht Aydın angenommen.
Teile des Sachverständigengutachtens sowie am Tatort aufgenommene Fotos und Videoaufzeichnungen wurden in die Anklageschrift aufgenommen.
In der Anklageschrift wird dargelegt, dass der Aufzug, der für 16 Personen ausgelegt war, nach dem Einstieg von 16 Studentinnen vom Erdgeschoss in Richtung Keller abzustürzen begann und Zeren Ertaş beim Versuch, den Aufzug zu verlassen, zwischen der Aufzugskabine und der Wand eingeklemmt wurde und dabei verstarb.
In der Anklageschrift, die auch den detaillierten Autopsiebericht von Ertaş enthält, wurde festgehalten, dass der Tod der jungen Frau auf das Einklemmen zurückzuführen sei und bei dem Vorfall zwei weitere Studentinnen leicht verletzt wurden.
AUFZUGSWARTUNGSFIRMA ALS HAUPTVERANTWORTLICH EINGESTUFT
In der Anklageschrift wird darauf hingewiesen, dass der Unfall dadurch verursacht wurde, dass der inhaftierte Angeklagte Mustafa B., ein Verantwortlicher der Aufzugswartungsfirma, das "UCM"-System, welches als Bremssystem des Aufzugs dient, zuvor deaktiviert hatte. Es heißt darin: "Das UCM-System ist eine Sicherheitsausrüstung, die verhindert, dass sich die Kabine bei geöffneten Türen unkontrolliert bewegt. Da dieses System zum Zeitpunkt des Unfalls nicht aktiv war, ist das Verschulden des Angeklagten schwerwiegend und er wird als hauptverantwortlich eingestuft."
Obwohl die Maschinenbauingenieure Uğur İ. und Ramazan A. im Sachverständigengutachten als mitverantwortlich eingestuft wurden, wird in der Anklageschrift betont, dass sie für das Projekt, die mechanischen Berechnungen und die Inspektion des Aufzugs verantwortlich waren. Es wird festgehalten, dass die Angeklagten die Halblast-Ausgleichsberechnungen des Aufzugs nicht korrekt durchgeführt hätten, was dazu führte, dass eine der Bremsen nicht funktionierte und die andere vorzeitig verschliss und ihre Aufgabe nicht erfüllen konnte.
In der Anklageschrift wird zudem angegeben, dass der inhaftierte Halil T., Inhaber der Montagefirma, an der Montage des Aufzugs beteiligt war, bei dem die Halblast-Ausgleichsberechnungen fehlerhaft waren, und dass es aufgrund seiner beruflichen Erfahrung unmöglich gewesen sei, diese Mängel nicht zu bemerken.
Es wird darauf hingewiesen, dass die hohe Differenz der elektrischen Stromstärke beim Auf- und Abstieg des Aufzugs auf Bremsfehler und Fehler bei der Gegengewichtsausbalancierung hindeuten könnte. Die Handlung des nicht inhaftierten Angeklagten, des Elektroingenieurs N.M., wird als fahrlässig eingestuft.
Gegen die Angeklagten Mustafa B., Uğur İ., Ramazan A. und Halil T. wurde wegen "Verursachung von Tod und Verletzung durch bewusste Fahrlässigkeit" eine Haftstrafe von 3 bis 22,5 Jahren gefordert, gegen N.M. wegen "Verursachung von Tod und Verletzung durch Fahrlässigkeit" eine Haftstrafe von 2 bis 15 Jahren.
WAS WAR PASSIERT?
Im Güzelhisar-Studentinnenwohnheim war am 25. Oktober 2023 die 22-jährige Zeren Ertaş, Studentin an der Fakultät für Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften der Adnan-Menderes-Universität, durch den Absturz eines Aufzugs ums Leben gekommen.
Im Zuge der Ermittlungen wurden ein Verantwortlicher der Aufzugswartungsfirma, der Inhaber der Montagefirma sowie zwei Ingenieure inhaftiert.