Zollsteuer auf Harnstoffimporte neu geregelt
Die Zollsteuer auf den Import von Harnstoff, einem Rohstoff für Düngemittel, wurde neu geregelt.
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In einer Erklärung des Handelsministeriums zur Neuregelung der Zollsteuer auf Harnstoffimporte wurde darauf hingewiesen, dass in Abstimmung mit dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft sowie anderen relevanten Institutionen und Organisationen daran gearbeitet werde, die Versorgungssicherheit bei landwirtschaftlichen Rohstoffen zu gewährleisten, die Märkte korrekt zu steuern, um spekulative Preisanstiege zu verhindern, und das Wohlergehen von Erzeugern und Verbrauchern gleichermaßen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang heißt es: "Unter Berücksichtigung der Entwicklungen in unserer Region und deren Auswirkungen auf die Lieferprozesse wurden die Zölle für Harnstoffprodukte auf null gesetzt, um die Versorgungssicherheit im Düngemittelsektor zu gewährleisten, die Kostensteigerungen für unsere Erzeuger im Agrarsektor zu verhindern und somit jeglichen Preisanstiegen bei Lebensmitteln entgegenzuwirken."
In der Erklärung wurde betont, dass die Maßnahmen zum Schutz von Erzeugern und Verbrauchern fortgesetzt werden. Es wurde hinzugefügt: "Unser Handelsministerium wird in enger Abstimmung und Beratung mit dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft die in- und ausländischen Märkte weiterhin genau beobachten, um die Versorgungssicherheit und Preisstabilität bei Lebensmitteln zu gewährleisten, und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Erzeuger und Verbraucher gleichermaßen zu schützen."