Zutritt zu 11 Gebieten in Şırnak für 15 Tage verboten

Das Gouvernement Şırnak hat 11 Gebiete, darunter strategisch wichtige Regionen wie die Cudi- und Gabar-Berge, für 15 Tage zur „vorübergehenden militärischen Sicherheitszone“ erklärt. Der Zutritt zu den gesperrten Gebieten ist aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen nur mit Genehmigung gestattet.

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Das Gouvernement Şırnak hat 11 Gebiete, darunter die Cudi- und Gabar-Berge, erneut zur „militärischen Sicherheitszone“ erklärt und den Zutritt für 15 Tage untersagt. 

In der Erklärung des Gouvernements Şırnak heißt es dazu: 

„Innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Provinz Şırnak; zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zur Verhinderung von Straftaten, zum Schutz der Grundrechte und Freiheiten sowie der Rechte und Freiheiten Dritter und der allgemeinen öffentlichen Sicherheit, zur Verhinderung von Gewalttaten und zur Vermeidung jeglicher negativer Vorkommnisse, wurde gemäß Artikel 11 Absatz (c) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 sowie Artikel 32/A des Gesetzes über militärische Sperrgebiete und Sicherheitszonen Nr. 2565 Folgendes beschlossen:


Durch das Gouvernement Şırnak wurden die Gebiete Bestler-Dereler (innerhalb der Grenzen des Zentralbezirks Şırnak), das Gabar-Gebirge (innerhalb der Grenzen des Zentralbezirks Şırnak und des Bezirks Güçlükonak), das Cudi-Gebirge (innerhalb der Grenzen des Zentralbezirks Şırnak sowie der Bezirke Silopi und Cizre), das Kurt-Gebirge (innerhalb der Grenzen des Zentralbezirks Şırnak sowie der Bezirke Silopi und Uludere), die Gebiete Kelmehmetler-Dönmezler-Kovankaya, Tahtareş und İncebel-Gebirge (innerhalb der Grenzen des Bezirks Beytüşşebap), das Altındağları-Gebiet (innerhalb der Grenzen des Bezirks Beytüşşebap) sowie das Oymakaya-Gebiet (innerhalb der Grenzen der Bezirke Beytüşşebap und Uludere), deren Koordinaten in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind, im Hinblick auf den Schutz der Bürger vor illegalen Elementen in den genannten Gebieten und den dort zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen für den Zeitraum vom 13. März 2025 (einschließlich) bis zum 27. März 2025 (einschließlich) für 15 Tage zur ‚vorübergehenden militärischen Sicherheitszone‘ erklärt.


Es wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass unsere Bürger die erklärten Gebiete in diesem Zeitraum nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörden gemäß dem Gesetz über militärische Sperrgebiete und Sicherheitszonen Nr. 2565 betreten dürfen; andernfalls werden gemäß Artikel 66 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet.“ 


Bereits im Februar galt in der Region ein 15-tägiges Verbot.