Zwangsverwaltung für Kasımpaşa angeordnet

Für den Fußballverein Kasımpaşa, der unter dem Dach der Ciner-Gruppe operiert, wurde eine Zwangsverwaltung angeordnet.

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Für die Unternehmen Park Teknik Elektrik Madencilik Turizm San. ve Tic. A.Ş., Park Elektrik Üretim Madencilik San. ve Tic. A.Ş., Konya Ilgın Elektrik Üretim San. ve Tic. A.Ş., Park Sigorta Aracılık Hizmetleri A.Ş., Ciner Turizm Ticaret İnşaat Servis Hizmetleri A.Ş., Etz Maden Enerji Petrol San. ve Tic. A.Ş., Söğütözü İthalat İhracat ve Ticaret A.Ş. sowie Kasımpaşa Sportif Faaliyetler A.Ş., die in Verbindung mit der Can Holding unter dem Dach der Ciner-Gruppe tätig sind, wurde eine Zwangsverwaltung angeordnet.

MITTEILUNG DER GENERALSTAATSANWALTSCHAFT ISTANBUL

In der Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul heißt es:

Im Rahmen der Ermittlungen unserer Generalstaatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der „Can Holding“ wegen der Vorwürfe der Bildung und Leitung einer kriminellen Vereinigung, der Mitgliedschaft in einer solchen, der Geldwäsche aus Straftaten sowie des qualifizierten Betrugs haben Untersuchungen ergeben, dass finanzielle und geschäftliche Verbindungen zwischen der Can Holding A.Ş. und der zur Ciner-Gruppe gehörenden Park Holding A.Ş. bestehen. Es besteht der dringende Verdacht und es liegen Erkenntnisse vor, dass über diese Verbindungen getätigte Transaktionen und Aktivitäten der Geldwäsche aus Straftaten dienten. Neben den Unternehmen, für die bereits Beschlagnahmungsmaßnahmen und Zwangsverwaltungen angeordnet wurden, wurde festgestellt, dass weitere Unternehmen beider Gruppen aktiv ihre Geschäfte fortführen.

Die im Rahmen der Ermittlungen durchgeführten Prüfungen ergaben, dass die Unternehmen Transworld Uluslararası Nakliyat ve Aracılık Hizmetleri Tic. Ltd. Şti., Turktab Karon Tütün Mamulleri Gıda Paz. Tic. A.Ş., Turktab Tobacco Gıda Lojistik ve Paz. A.Ş., Turktab Toptan Tütün Mamulleri Paz. Dağ. A.Ş., Turktab Tütüncülük Gıda ve İçecek San. Tic. Paz. A.Ş., Turktab Gıda Tütün ve Tütün Mamulleri Paz. İth. İhr. Tic. A.Ş., Turktab Global Tobacco Sigara ve Tütün Paz. A.Ş., Kuranlar Petrol Otomotiv İnşaat Gıda San. Tic. Ltd. Şti., European International Tobacco Sigara ve Tütüncülük San. Tic. A.Ş. und Nargıll Tütün Mam. San. Tic. A.Ş., die unter dem Dach der Can Holding operieren, über erhebliche Vermögenswerte verfügen. Es besteht der dringende Verdacht und es liegen Erkenntnisse vor, dass diese Unternehmen der Geldwäsche aus Straftaten dienten.

Andererseits besteht der dringende Verdacht, dass die Unternehmen Park Teknik Elektrik Madencilik Turizm San. ve Tic. A.Ş., Park Elektrik Üretim Madencilik San. ve Tic. A.Ş., Konya Ilgın Elektrik Üretim San. ve Tic. A.Ş., Park Sigorta Aracılık Hizmetleri A.Ş., Ciner Turizm Ticaret İnşaat Servis Hizmetleri A.Ş., Etz Maden Enerji Petrol San. ve Tic. A.Ş., Söğütözü İthalat İhracat ve Ticaret A.Ş. und Kasımpaşa Sportif Faaliyetler A.Ş., die in Verbindung mit der Can Holding unter dem Dach der Ciner-Gruppe tätig sind, ebenfalls im Rahmen der Aktivitäten der kriminellen Vereinigung genutzt wurden und über diese Unternehmen Vermögensverschiebungen stattfanden.

Im Zuge der laufenden Ermittlungen hat sich der dringende Verdacht erhärtet, dass die Verdächtigen über die Unternehmen der Can Holding und der zur Ciner-Gruppe gehörenden Park Holding im Rahmen krimineller Aktivitäten agierten und aus Straftaten erlangte Gelder wuschen. Aus diesem Grund wurde auf Antrag unserer Generalstaatsanwaltschaft vom 30.09.2025 durch das 5. Friedensstrafgericht Istanbul gemäß den Artikeln 133/1 und 133/4.a.7 der Strafprozessordnung (CMK) sowie in Übereinstimmung mit der Änderung durch Artikel 7 des Gesetzes Nr. 7539, das am 04.02.2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, und gemäß der Übergangsbestimmung 2 des Gesetzes Nr. 7145 die Bestellung des Einlagensicherungsfonds (TMSF) als Zwangsverwalter für die Verwaltung der genannten Unternehmen beschlossen.

WAS WAR GESCHEHEN?

In den Ermittlungen gegen die Can Holding gibt es eine neue Entwicklung. Die staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen gegen den Vorstandsvorsitzenden der Holding, Kemal Can, der wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, Steuerhinterziehung, Betrug und Geldwäsche gesucht und am Donnerstagabend festgenommen wurde, sind abgeschlossen.

KEMAL CAN INHAFTIERT

Die Staatsanwaltschaft überstellte Can mit dem Antrag auf Untersuchungshaft an das Gericht. Can wurde vom zuständigen Gericht inhaftiert.

HAFTBEFEHL GEGEN TURGAY CİNER

Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul gab in einer Erklärung zu den Ermittlungen bekannt, dass gegen Turgay Ciner, den ehemaligen Eigentümer der Show HT-Gruppe sowie Eigentümer und Geschäftsführer der Ciner-Unternehmensgruppe, ein Haftbefehl erlassen wurde.

In der Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft heißt es: „Im Rahmen der Ermittlungen unserer Generalstaatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der ‚Can Holding‘ wegen der Vorwürfe der Bildung und Leitung einer kriminellen Vereinigung, der Mitgliedschaft in einer solchen, der Geldwäsche aus Straftaten sowie des qualifizierten Betrugs;

wurde der Verdächtige Kemal CAN, Gründer und Leiter der kriminellen Vereinigung, am 28.09.2025 vernommen und am selben Tag wegen des dringenden Verdachts auf Bildung und Leitung einer kriminellen Vereinigung sowie Verschleierung der illegalen Herkunft von Vermögenswerten dem Friedensstrafgericht mit dem Antrag auf Untersuchungshaft überstellt und inhaftiert.

Im Zuge der fortlaufenden Ermittlungen wurde festgestellt, dass die Can Holding A.Ş., deren Eigentümer und Verantwortlicher die Verdächtigen sind, mit einem Aktienkaufvertrag vom 22. Dezember 2024 die Medienunternehmen CİNER Medya TV Hizmetleri A.Ş, Show Televizyon Yayıncılık A.Ş, Habertürk Gazetecilik A.Ş, HT Spor Televizyon Yayıncılık A.Ş, C Görsel Yayınları A.Ş, Kanal 1 Görsel Televizyon Prodüksiyon A.Ş, CİNER Dijital Yayın Hizmetleri A.Ş, Boğaziçi Radyo ve Televizyon Yayıncılığı A.Ş und C Yapım Filmcilik Prodüksiyon A.Ş erworben hat, die sich im Besitz des Verdächtigen Turgay CİNER befinden und unter dem Dach der CİNER-Gruppe operieren. Es besteht der dringende Verdacht und es liegen Erkenntnisse vor, dass diese Kauf- und Übertragungsvorgänge im Rahmen krimineller Aktivitäten der Geldwäsche aus Straftaten dienten.

Aus diesem Grund wurde am 28.09.2025 gegen den Verdächtigen Turgay CİNER, der sich derzeit im Ausland aufhält, ein Haftbefehl erlassen.“

ZWANGSVERWALTUNG ANGEORDNET

Im weiteren Verlauf der Erklärung wurde mitgeteilt, dass der TMSF als Zwangsverwalter für die Park Holding A.Ş. und deren Tochtergesellschaften, die zur CİNER-Gruppe von Turgay Ciner gehören, eingesetzt wurde. In der Erklärung heißt es:

„Darüber hinaus wurde für die Park Holding A.Ş., die zur CİNER-Gruppe gehört, deren Eigentümer und Verantwortlicher der Verdächtige Turgay CİNER ist, sowie für die zu dieser Holding gehörenden Unternehmen AFC İthalat İhracat Turizm A.Ş, Zeyfa İthalat İhracat A.Ş und Silopi Elektrik Üretim A.Ş gemäß den Artikeln 133/1 und 133/4-a-7 der Strafprozessordnung (CMK) sowie in Übereinstimmung mit der Änderung durch Artikel 7 des Gesetzes Nr. 7539, das am 04.02.2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, mit Beschluss des 4. Friedensstrafgerichts Istanbul vom 28.09.2025 die TMSF-Präsidentschaft als Zwangsverwalter eingesetzt.

Da im laufenden Ermittlungsverfahren der dringende Verdacht besteht, dass die Verdächtigen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung agierten und die gegenständlichen Straftaten begingen, und zudem festgestellt wurde, dass die strafbaren Handlungen in ähnlicher Weise auch in den juristischen Personen der Unternehmen stattfanden, deren Eigentümer und Verantwortlicher der Verdächtige Turgay CİNER ist, wurde am 28.09.2025 in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Finanzkriminalität der Istanbuler Polizei eine operative Maßnahme gegen die Park Holding A.Ş. und deren Tochtergesellschaften durchgeführt, um die materielle Wahrheit aufzudecken und die Verdächtigen zu fassen. Im Rahmen dieser Maßnahme werden gegen (10) Führungskräfte der Unternehmen Park Holding A.Ş., Silopi Elektrik Üretim A.Ş und AFC İthalat A.Ş. ab heute gleichzeitig Festnahme-, Inhaftierungs-, Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen vollzogen.“

ERMITTLUNGEN GEGEN DIE CAN HOLDING

Im Rahmen der Ermittlungen gegen die Can Holding waren Haftbefehle gegen 10 Personen erlassen worden.

Sechs der Personen, gegen die Haftbefehle vorlagen, waren bereits zuvor festgenommen worden.

Gegen Kenan Tekdağ, der sich unter den Festgenommenen befand, wurde Hausarrest verhängt, die anderen fünf Personen wurden inhaftiert.

130 UNTERNEHMEN BESCHLAGNAHMT

Die Vorwürfe wie Geldwäsche, Betrug, Ausstellung gefälschter Dokumente und Steuerhinterziehung erstrecken sich über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren.

Im Zuge der Ermittlungen wurden 130 Unternehmen, darunter Medienhäuser wie Habertürk und Show TV, an den TMSF übertragen.

Es wird behauptet, dass mit diesen Straftaten ein Schema für eine kriminelle Vereinigung geschaffen wurde.

Es wird behauptet, dass 88 Milliarden Lira aus ungeklärten Quellen auf die Konten der Unternehmen geflossen sind.