Zwei Freilassungen im Korruptionsverfahren gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB)
Die im Rahmen des „Korruptionsverfahrens“ gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) inhaftierten Geschäftsleute Ali İlbak und Yusuf İlbak wurden unter gerichtlichen Auflagen wie einem Ausreiseverbot und Hausarrest freigelassen.
İHA
Die Korruptionsermittlungen der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gegen mehrere Verdächtige, darunter auch der inhaftierte und vom Amt des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) suspendierte Ekrem İmamoğlu, dauern an. Den Beschuldigten werden unter anderem „Leitung einer kriminellen Vereinigung“, „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“, „Erpressung“, „Bestechung“, „qualifizierter Betrug“, „rechtswidrige Erlangung personenbezogener Daten“ sowie „Manipulation von Ausschreibungen“ vorgeworfen.
Bei der monatlichen Haftprüfung der am 23. März inhaftierten Ali İlbak und Yusuf İlbak beantragte die Staatsanwaltschaft gestern die Fortdauer der Untersuchungshaft.
Das 4. Friedensgericht in Istanbul entschied jedoch, Ali İlbak und Yusuf İlbak unter gerichtlichen Auflagen, bestehend aus einem Ausreiseverbot und Hausarrest, aus der Haft zu entlassen.
In der Begründung wurde festgehalten, dass zwar aufgrund der Beweislage ein dringender Tatverdacht hinsichtlich der zur Last gelegten Straftaten bestehe, man jedoch zu der Auffassung gelangt sei, dass im aktuellen Stadium des Verfahrens gerichtliche Auflagen verhältnismäßiger seien.
Unterdessen wurde bekannt, dass auch der Geschäftsmann Murat İlbak bereits am 2. Juni vom 6. Friedensgericht in Istanbul unter den Auflagen eines Ausreiseverbots und Hausarrests aus der Haft entlassen wurde.
In der Entscheidung zur Freilassung von Murat İlbak wurde vermerkt, dass die Art und Schwere des Vorwurfs, der Inhalt seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft, sein fester Wohnsitz, der Stand der Ermittlungen sowie die bereits verbüßte Haftdauer berücksichtigt wurden.