Zwei separate Untersuchungen gegen BİM eingeleitet

Die Wettbewerbsbehörde hat zwei neue Untersuchungen gegen BİM eingeleitet. In einer Stellungnahme von BİM hieß es: „Entwicklungen zu diesem Thema werden der Öffentlichkeit mitgeteilt.“

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Die Wettbewerbsbehörde hat zwei neue Untersuchungsverfahren gegen Einzelhandelsunternehmen, darunter auch BİM, sowie gegen Zulieferer eingeleitet. BİM hat sich zu dem Thema geäußert. 

In der Erklärung wurde betont: „Die Einleitung einer Untersuchung durch die Wettbewerbsbehörde darf nicht dahingehend interpretiert werden, dass die betroffenen Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen haben oder mit strafrechtlichen Sanktionen konfrontiert sind; Entwicklungen zu diesem Thema werden der Öffentlichkeit mitgeteilt.“ 

In der Mitteilung von BİM Birleşik Mağazalar A.Ş (BIMAS) an die Plattform für öffentliche Offenlegung (KAP) heißt es:

„Wir wurden darüber informiert, dass die Wettbewerbsbehörde zwei Untersuchungen gegen verschiedene Einzelhandelsunternehmen, darunter auch unser Unternehmen, sowie gegen deren Zulieferer eingeleitet hat. 

Die Einleitung einer Untersuchung durch die Wettbewerbsbehörde darf nicht dahingehend interpretiert werden, dass die betroffenen Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen haben oder mit strafrechtlichen Sanktionen konfrontiert sind oder sein werden; Entwicklungen zu diesem Thema werden in Übereinstimmung mit den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der Öffentlichkeit mitgeteilt.“