Zweiter Account des Journalisten Metin Cihan gesperrt

Nachdem der Account „metcihan“ des Journalisten Metin Cihan im Februar 2025 gesperrt wurde, ist nun auch sein neu erstellter X-Account (Twitter) mit dem Namen „metincih“ aus Gründen der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in der Türkei nicht mehr aufrufbar.

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Die Sperrungen gegen die Präsenz des Journalisten Metin Cihan in den sozialen Medien halten an. Bereits im Februar 2025 wurde sein X-Account (ehemals Twitter) unter dem Namen „metcihan“ gemäß Artikel 8/A des Gesetzes Nr. 5651 mit der Begründung des Schutzes der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung gesperrt.

Nach dieser ersten Sperrung hatte Cihan unter dem Benutzernamen „metincih“ einen neuen X-Account eröffnet, um seine Beiträge fortzusetzen. 

Auch dieser neue X-Account „metincih“ wurde nun gemäß demselben Gesetzesartikel gesperrt. Die Plattform X hat den betreffenden Account für Nutzer aus der Türkei unzugänglich gemacht. Damit sind nun zwei separate Accounts des Journalisten Cihan innerhalb der türkischen Landesgrenzen aus Gründen der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung nicht mehr sichtbar.

WAS BESAGT ARTIKEL 8/A DES GESETZES NR. 5651?

Artikel 8/A des Gesetzes Nr. 5651 über die Regulierung von Internetpublikationen ermöglicht es, den Zugang zu Inhalten oder Websites als administrative Maßnahme aus Gründen wie dem „Schutz der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung“ zu sperren. Diese Entscheidungen können von der Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien (BTK) getroffen und den Zugangsanbietern zur Umsetzung mitgeteilt werden.

WER IST METİN CİHAN?

Metin Cihan ist ein unabhängiger Journalist, der in den letzten Jahren durch seine Beiträge zu öffentlichen Ausschreibungen, Korruptionsvorwürfen und politischen Verbindungen auf sich aufmerksam gemacht hat.