Zweiter Einspruch gegen die Inhaftierung von Ramazan Gülten! 'Verletzung des Rechts auf Freiheit'
Das Ergebnis des zweiten Einspruchs gegen die Inhaftierung von Ramazan Gülten, dem Leiter der Abteilung für Stadtplanung und Bauwesen der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), der für seinen Kampf gegen illegale Bauten an der Küste von Üsküdar Salacak bekannt ist, steht noch aus. Sein Anwalt wies auf die langsame Bearbeitung des Rechtsverfahrens und die Verletzung gesetzlicher Fristen hin.
12punto
Ramazan Gülten, der Leiter der Abteilung für Stadtplanung und Bauwesen, der durch einen Angriff während seines Kampfes gegen illegale Bebauung an der Küste von Üsküdar Salacak öffentlich bekannt wurde, war im Rahmen der zweiten Ermittlungswelle gegen die İBB inhaftiert worden.
Wir haben einen Antrag auf Haftentlassung für den Leiter der Abteilung für Stadtplanung und Bauwesen der İBB, Ramazan Gülten (@ramazangulten_), gestellt.
— Hüseyin Ersöz (@ersozhuseyin) 23. Mai 2025
Wir möchten jedoch anmerken, dass über unseren „Einspruch gegen die Inhaftierung“, den wir vor 11 Tagen eingereicht haben, noch nicht entschieden wurde und die Akte nicht an das zuständige erstinstanzliche Strafgericht (Asliye Ceza Mahkemesi) weitergeleitet wurde.
Im Gesetz,… pic.twitter.com/65FOr8iUiU
ZWEITER EINSPRUCH GEGEN DIE INHAFTIERUNG
Rechtsanwalt Ersöz erklärte in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Konto, dass sie zum zweiten Mal Einspruch gegen die Inhaftierung von Ramazan Gülten eingelegt hätten.
Ersöz führte dazu aus:
„Wir haben einen Antrag auf Haftentlassung für den Leiter der Abteilung für Stadtplanung und Bauwesen der İBB, Ramazan Gülten, gestellt. Wir möchten jedoch anmerken, dass über unseren ‚Einspruch gegen die Inhaftierung‘, den wir vor 11 Tagen eingereicht haben, noch nicht entschieden wurde und die Akte nicht an das zuständige erstinstanzliche Strafgericht weitergeleitet wurde. Obwohl das Gesetz vorsieht, dass Einsprüche innerhalb von 3 Tagen geprüft und entschieden werden müssen, ist das Zurückhalten von Akten bei den Friedensgerichten (Sulh Ceza Hakimlikleri) zu einer gängigen Praxis geworden…
Darüber hinaus berichten Kollegen von einer faktischen Praxis, bei der Einspruchsschreiben in Fällen mit mehreren inhaftierten Verdächtigen gesammelt und zurückgehalten werden, um sie gemeinsam an dasselbe erstinstanzliche Strafgericht zu senden. Obwohl Artikel 268/2 der Strafprozessordnung (CMK) besagt, dass die Friedensgerichte die Einspruchsschreiben ‚innerhalb von 3 Tagen‘ an das erstinstanzliche Strafgericht weiterleiten müssen, liegt der Einspruch im Fall Ramazan Gülten seit 11 Tagen beim Friedensgericht. Dieser Umstand stellt für sich genommen eine Verletzung des Rechts auf Freiheit und des Rechts auf ein wirksames Rechtsmittel dar.“