Zweiter Prozess im Fall Narin Güran beginnt heute: 15 Angeklagte, davon 6 in Haft, vor Gericht
Der zweite Akt im Mordfall Narin Güran, der die Türkei erschüttert hat, beginnt. Gegen 15 Angeklagte wurde ein Verfahren wegen „Begünstigung von Straftätern“ eingeleitet. Die 15 Angeklagten, darunter 6 Inhaftierte und 3 Minderjährige, werden heute erstmals vor Gericht erscheinen.
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In Diyarbakır beginnt heute der zweite Prozess im Zusammenhang mit dem Tod der achtjährigen Narin Güran.
Narin Gürans Mutter, ihr Bruder und ihr Onkel waren bereits zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nun startet das Verfahren gegen 15 weitere Angeklagte, denen „Begünstigung von Straftätern“ vorgeworfen wird. Unter den Angeklagten befinden sich auch 3 Minderjährige.
MORD AN NARİN GÜRAN
Die achtjährige Narin Güran war am 21. August in Diyarbakır verschwunden. 19 Tage später wurde ihr lebloser Körper im Eğertutmaz-Bach gefunden, versteckt in einem Sack und bedeckt mit Steinen und Gebüsch.
Der Nachbar Nevzat Bahtiyar hatte gestanden, „Narins Leiche im Bach vergraben zu haben“. Nach Abschluss des ersten Verfahrens wurde entschieden, dass die Mutter Yüksel, der Bruder Enes und der Onkel Salim Güran den Mord gemeinsam begangen haben.
Während diese drei Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, erhielt Nevzat Bahtiyar eine Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren wegen „Vernichtung, Verbergung oder Veränderung von Beweismitteln“.
15 ANGEKLAGTE WEGEN „BEGÜNSTIGUNG VON STRAFTÄTERN“ VOR GERICHT
Unterdessen wurde im Zusammenhang mit dem Mord ein zweites Verfahren gegen 15 Angeklagte, von denen 6 in Untersuchungshaft sitzen, wegen „Begünstigung von Straftätern“ eröffnet.
Für die Angeklagten, unter denen sich auch 3 Kinder befinden, waren zunächst separate Anklageschriften erstellt worden, die jedoch im Laufe des Prozesses zusammengeführt wurden.
Es wurde festgestellt, dass die Angeklagten während der Sucharbeiten falsche Aussagen gemacht hatten. Zudem wurde ermittelt, dass sie versucht hatten, die Suchmaßnahmen durch das Legen von Bränden im Dorf zu sabotieren.
Untersuchungen ergaben zudem, dass das in der Region eingesetzte Gendarmeriepersonal überwacht und aufgezeichnete Telefongespräche gelöscht wurden, was ebenfalls in die Prozessakten einfloss.
HAFTSTRAFEN VON 6 MONATEN BIS ZU 5 JAHREN GEFORDERT
Für die 15 Angeklagten, darunter 3 Minderjährige, werden Haftstrafen zwischen 6 Monaten und 5 Jahren gefordert.
Die Verhandlung gegen die Angeklagten findet vor dem 17. Strafgericht erster Instanz in Diyarbakır statt.