Zwischenentscheidung im Prozess um die „Neugeborenen-Bande“: 10 Personen freigelassen

Im Prozess gegen die sogenannte „Neugeborenen-Bande“, der vorgeworfen wird, neugeborene Babys in Istanbul gezielt in bestimmte Krankenhäuser eingewiesen zu haben, um unrechtmäßige Gewinne zu erzielen und durch Vernachlässigung den Tod einiger Säuglinge verursacht zu haben, hat das Gericht seine Zwischenentscheidung verkündet. Während die Freilassung von 10 inhaftierten Angeklagten beschlossen wurde, wurden auch die gegen 5 weitere Angeklagte verhängten gerichtlichen Kontrollmaßnahmen aufgehoben.

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Der Prozess gegen insgesamt 58 Angeklagte, von denen 29 inhaftiert sind, dauert an. Ihnen wird vorgeworfen, neugeborene Patienten in Istanbul gezielt in die Neugeborenenstationen von Privatkliniken eingewiesen zu haben, mit denen sie zuvor Absprachen getroffen hatten, um sowohl unrechtmäßige Gewinne zu erzielen als auch den Tod einiger Babys durch Vernachlässigung herbeigeführt zu haben.

10 PERSONEN FREIGELASSEN

Aslı Alemdağ

Müberra Palabıyık

Senanur Ünlü

Gözde Polat

Deniz Korkmaz (Krankenschwester)

Fehmi Alperen (Patiententransporte)

Bener Mansuroğlu (Chefarzt des Silivri Kolan Krankenhauses)

Remzi Karaca (Sanitäter)

Renas Kılıç (Leiter der Gesundheitsabteilung der Stadtverwaltung Esenyurt)

Murat Mantuş (Verwaltungsleiter des TRG Hospitalist Krankenhauses)

Gegen die Angeklagten wurden ein Ausreiseverbot sowie die Verpflichtung zur regelmäßigen Meldung bei den Behörden verhängt. Darüber hinaus wurden die zuvor gegen die nicht inhaftierten Angeklagten Gözde Kul Yadigar, Hilal Vatansever, İbrahim Oktay, Meryem Küçükoğlu und Tuğba Özkaynak verhängten gerichtlichen Kontrollmaßnahmen aufgehoben.