Zwischenentscheidung im Prozess um die Neugeborenen-Bande verkündet: Entscheidung zu 26 Angeklagten

Der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen die sogenannte „Neugeborenen-Bande“, die für den Tod von Babys verantwortlich gemacht wird, ist beendet. Eine Zwischenentscheidung wurde verkündet. Demnach wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft für 26 inhaftierte Angeklagte angeordnet.

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Die zweite Verhandlung im Prozess gegen die Neugeborenen-Bande fand heute statt. Im Rahmen der Sitzung wurde eine Zwischenentscheidung verkündet.

AUF DEN 18. FEBRUAR VERTAGT

Das Gericht entschied, die Akte an das übergeordnete 23. Schwurgericht von Bakırköy zu übermitteln, damit dieses über den Einspruch gegen die Ablehnung der Befangenheitsanträge der Verteidiger entscheiden kann. Zudem ordnete das Gericht die Fortdauer der Untersuchungshaft für alle inhaftierten Angeklagten sowie die Aufrechterhaltung der Haftbefehle gegen die flüchtigen Angeklagten an und vertagte die Verhandlung auf den 18. Februar.

WAS STAND IN DER ANKLAGESCHRIFT?

In der Anklageschrift wurde für die Angeklagten Fırat Sarı und İlker Gönen aufgrund des Todes von 10 Babys wegen „vorsätzlicher Tötung durch Unterlassen“, „qualifizierten Betrugs“ und „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ sowie wegen „Urkundenfälschung“ eine Gesamtfreiheitsstrafe von jeweils 177 Jahren und 6 Monaten bis zu 582 Jahren und 9 Monaten gefordert.

Für den Angeklagten Gıyasettin Mert Özdemir wurde eine Freiheitsstrafe von 180 Jahren bis zu 589 Jahren und 9 Monaten wegen „vorsätzlicher Tötung durch Unterlassen“, „rechtswidriger Erlangung personenbezogener Daten“, „Betrugs zum Nachteil öffentlicher Institutionen“, „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ und „Urkundenfälschung“ beantragt. Zudem wurden für 44 weitere Angeklagte, darunter 8 Frauen, Haftstrafen wegen ähnlicher Delikte gefordert.

In der Anklageschrift wurde zudem gefordert, gegen die verantwortlichen Krankenhäuser und Unternehmen, die durch „Betrug“ finanzielle Vorteile erlangt haben, juristische Sicherheitsmaßnahmen zu verhängen, diese zu schließen und deren Vermögenswerte zu beschlagnahmen.

WAS WAR PASSIERT?

Am 22. Schwurgericht von Bakırköy fand heute der zweite Tag der zweiten Verhandlung gegen 47 Angeklagte, davon 26 in Untersuchungshaft, statt. Ihnen wird vorgeworfen, Neugeborene zur Erlangung höherer Zahlungen von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) in zuvor vereinbarte Neugeborenenstationen privater Krankenhäuser verlegt und durch Vernachlässigung den Tod von mindestens 10 Babys verursacht sowie unrechtmäßige Gewinne erzielt zu haben.