Aufgepasst beim Autokauf! Neue Regelung für Fahrzeugimporte bekannt gegeben
Laut einem im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué wurde der Geltungsbereich der im vergangenen Jahr eingeführten Regelung für den Import von Elektrofahrzeugen erweitert. Demnach gilt die Bedingung, 20 Servicestellen in 7 Regionen zu unterhalten, nun auch für aufladbare Hybridfahrzeuge.
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Die Änderung des Kommuniqués zum Import von Elektrofahrzeugen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Das „Kommuniqué über den Import bestimmter Elektrofahrzeuge“ wurde in „Kommuniqué über den Import bestimmter Elektro- und extern aufladbarer Hybridfahrzeuge“ umbenannt.
Gemäß der Neuregelung wurde die Verpflichtung zu autorisierten Servicestellen, die Ende letzten Jahres für den Import von Elektrofahrzeugen eingeführt wurde, nun auch auf aufladbare Hybridfahrzeuge ausgeweitet.
In diesem Rahmen ist für die Ausstellung einer Genehmigungsurkunde erforderlich, dass die Einrichtung von mindestens 20 autorisierten Servicestellen in 7 geografischen Regionen für die Montage, Wartung und Reparatur der zu importierenden Fahrzeuge durch den Importeur selbst erfolgt und dies vom Türkischen Normungsinstitut (TSE) zertifiziert wird.
Von den Personen, die für die Wartung und Reparatur von Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugen verantwortlich sind, wird verlangt, dass sie über ein Qualifikationszertifikat verfügen, das ausschließlich für die Wartung und Reparatur von Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugen vom TSE oder der Behörde für berufliche Qualifikationen (MYK) ausgestellt wurde.
Bei der Einfuhr von Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugen, die nicht der Typgenehmigung unterliegen, wird von den Zollbehörden ein vom TSE ausgestelltes Befreiungs- oder Außerhalb-des-Geltungsbereichs-Schreiben verlangt.