Alkohol-Wegfahrsperre in Fahrzeugen! Auto von alkoholisierten Fahrern startet nicht
Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten neuen Verordnung wurden die technischen Anforderungen für Alkohol-Wegfahrsperren und Spurhaltesysteme in Fahrzeugen festgelegt. Systeme zur Messung des Alkoholpegels des Fahrers sowie Spurhaltesysteme werden künftig verpflichtend in Fahrzeuge integriert.
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Mit einer heute im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurden die technischen Anforderungen für Alkoholschlösser und Spurhaltesysteme bekannt gegeben.
Die Regelung, die als Fortsetzung der 2024 in Kraft getretenen Verordnung über Ereignisdatenschreiber dient, legt die technischen Spezifikationen fest, über die diese Systeme verfügen müssen.
NEUES SYSTEM MISST ALKOHOLPEGEL DES FAHRERS
Gemäß der neuen Regelung wird das Alkoholschloss den Alkoholpegel des Fahrers messen und das Starten des Fahrzeugs verhindern, falls dieser über dem festgelegten Grenzwert liegt.
Das Gerät wird mittels Atemalkoholkontrolle funktionieren und in vielen verschiedenen Modellen erhältlich sein. Auch Systeme, bei denen in den Schlüssel geblasen wird, können zum Einsatz kommen.
SPURHALTESYSTEM IN FAHRZEUGEN WIRD EBENFALLS ZUR PFLICHT
Neben dem Alkoholschloss wurde mit der Verordnung auch ein Notfall-Spurhaltesystem in Fahrzeugen zur Pflicht. Dieses System greift ein, falls der Fahrer unaufmerksam ist oder eine plötzliche Bewegung macht, und sorgt dafür, dass das Fahrzeug in der Spur bleibt.
MONTAGESERIE BEGINNT
Mit der Festlegung der technischen Spezifikationen wurde der letzte Schritt für die Montage dieser Geräte in Fahrzeugen vollzogen. Details dazu, ab wann die neuen Systeme verpflichtend werden und für welche Fahrzeugtypen sie gelten, werden in den kommenden Tagen erwartet.