Nur noch 5 Tage für die erste Rate der Kfz-Steuer! Wer nicht zahlt, muss mit Verzugszinsen rechnen
Für die Zahlung der ersten Rate der Kfz-Steuer (MTV) bleiben nur noch 5 Tage. Wenn Fahrzeughalter ihre Zahlungen nicht bis zum 31. Januar leisten, drohen ihnen Verzugszinsen und eine elektronische Pfändung.
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Für Fahrzeughalter beginnt der Endspurt: Es sind nur noch fünf Tage Zeit, um die erste Rate der Kfz-Steuer (MTV) zu begleichen. Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss mit Verzugszinsen und einer elektronischen Pfändung rechnen. Wie hoch ist die Kfz-Steuer? Wo kann die Kfz-Steuer bezahlt werden? Wie hoch sind die niedrigste und die höchste Kfz-Steuer?
WO KANN DIE KFZ-STEUER BEZAHLT WERDEN?
Der letzte Tag für die Zahlung der ersten Rate der Kfz-Steuer ist der 31. Januar. Fahrzeughalter können ihre Zahlungen bei Finanzämtern, bei der Post (PTT), in Bankfilialen sowie über Mobile-Banking-Apps vornehmen.
Wer die Zahlung nicht bis zum 31. Januar leistet, muss mit Verzugszinsen rechnen. Zudem kann das Finanzamt ein elektronisches Pfändungsverfahren einleiten.
Die Kfz-Steuer muss zudem vollständig bezahlt sein, damit die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs durchgeführt werden kann.
Die Kfz-Steuer wird zweimal jährlich gezahlt. Sie ist in zwei gleiche Raten aufgeteilt, die in den Monaten Januar und Juli fällig werden.
WIE HOCH IST DIE KFZ-STEUER 2025?
Die Kfz-Steuer für 2025 wurde basierend auf dem Hubraum, dem Alter und dem Wert der Fahrzeuge festgelegt. Hier sind die erhöhten Beträge nach Fahrzeugtyp:
Fahrzeuge bis 1300 ccm Hubraum
1-3 Jahre: 5.803 TL
4-6 Jahre: 4.042 TL
Fahrzeuge 1300-1600 ccm Hubraum
1-3 Jahre: 10.112 TL
4-6 Jahre: 7.577 TL
Fahrzeuge 1601-1800 ccm Hubraum
1-3 Jahre: 17.866 TL
4-6 Jahre: 13.956 TL
Motorräder
100-250 ccm Hubraum (1-3 Jahre): 899 TL
251-650 ccm Hubraum (1-3 Jahre): 1.862 TL
651-1200 ccm Hubraum (1-3 Jahre): 4.808 TL
1201 ccm Hubraum und mehr (1-3 Jahre): 11.066 TL