Neue Ära bei Kraftstoffen hat begonnen: UTTS wurde zur Pflicht
Das landesweite System zur Fahrzeugerkennung (UTTS), das für Kraftstoffverkäufe in der gesamten Türkei verpflichtend eingeführt wurde, ist offiziell am 2. Juni in Kraft getreten. Fahrzeughalter, die nicht im System registriert sind, verlieren ihre Steuervorteile.
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Seit heute wickeln Kraftstofftankstellen in der gesamten Türkei ihre Verkäufe über das Nationale Fahrzeugerkennungssystem (UTTS) ab. Mit dem neuen System werden Verkäufe an Fahrzeuge, die nicht über eine Fahrzeugerkennungseinheit (TTB) verfügen und nicht im System registriert sind, steuerrechtlich als ungültig betrachtet.
WARNUNG ZUM ANTRAGS- UND INSTALLATIONSPROZESS
Wie der Vorsitzende von PÜİS, İmran Okumuş, bereits angekündigt hatte, ist das System seit dem 2. Juni 2025 verpflichtend. In diesem Rahmen müssen Fahrzeughalter von Mietwagen oder gewerblich genutzten Fahrzeugen ihre Registrierung bis zum 2. Juni abschließen und bis zum 30. Juni ein TTB-Gerät in ihre Fahrzeuge einbauen lassen.
Fahrzeuge, die mit anderen Kraftstoffen als Benzin oder Diesel betrieben werden, profitieren von einer vorübergehenden Ausnahmeregelung. Für diese Fahrzeuge wurde eine Frist für den TTB-Einbau vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2025 gewährt.
STEUERVORTEIL UND ÜBERWACHUNGSERLEICHTERUNG
Mit dem neuen System werden Kraftstoffkäufe automatisch erfasst. Dadurch können Unternehmen ihre Kraftstoffausgaben automatisch steuerlich absetzen. Gleichzeitig kann das Finanzministerium die Ausgaben digital nachverfolgen, was die Effizienz bei Steuerprüfungen steigert.