Neue Entscheidung betrifft Fahrzeughalter direkt: Jetzt verpflichtend

Mit der neuen Regelung werden Fahrzeugortungs- und Kamerasysteme für Neuwagen sofort und für ältere Modelle schrittweise zur Pflicht. Für Schulbusse wurde diese Verpflichtung bis 2027 verschoben.

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Mit einer vom Innenministerium ausgearbeiteten und im Amtsblatt veröffentlichten neuen Verordnung wurden neue Regeln für Ortungs- und Kamerasysteme sowie Notfalltasten in Fahrzeugen eingeführt. Diese Regelung gilt ab sofort für neu zuzulassende Fahrzeuge.

Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Für Fahrzeuge der Modelljahre 2025-2023 sollen diese Systeme bis zum 1. Januar 2026, für Fahrzeuge der Modelljahre 2022-2018 bis zum 1. Januar 2027 und für Fahrzeuge des Modelljahres 2017 und älter bis zum 1. Januar 2028 verpflichtend werden.

Andererseits wurde eine vorübergehende Regelung für Schulbusse getroffen. Schulbusse, die zwischen dem 18. Februar 2025 und dem 1. Oktober 2025 zugelassen wurden und über ein den geltenden Vorschriften entsprechendes Kamerasystem verfügen, sind bis zum 31. Dezember 2027 von den neuen Anforderungen befreit.

Diese neue Verordnung wird vom Innenministerium, dem Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel sowie dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur umgesetzt.