Neue Entscheidung für Autoverkäufe
Das Handelsministerium hat mitgeteilt, dass die Regelungen zur „6-Monate-6.000-Kilometer-Grenze“ und zur „Anzeigenbeschränkung“ im Automobilsektor bis zum 1. Januar 2025 verlängert wurden.
12punto
Das Handelsministerium hat eine neue Entscheidung bezüglich des Gebrauchtwagenmarktes getroffen.
Demnach wurden die Regelungen zur „6-Monate-6.000-Kilometer-Grenze“ und zur „Anzeigenbeschränkung“ im Sektor bis zum 1. Januar 2025 verlängert.
Bereits gestern hatte das Ministerium bekannt gegeben, dass die Vorschriften der Europäischen Union (EU), die eine Produktion von Fahrzeugen mit sichereren und standardmäßigen Sicherheitsausstattungen vorsehen, auf den 31. August verschoben wurden.
'PREISSTABILITÄT GEWÄHRLEISTEN UND EINE FAIRE MARKTSTRUKTUR ETABLIEREN...'
In der Erklärung des Ministeriums heißt es dazu wie folgt:
„Unser Handelsministerium setzt seine Bemühungen entschlossen fort, spekulative Preisbildungen und Hortungsaktivitäten, die im vergangenen und vorletzten Jahr auf dem Automobilmarkt zu beobachten waren, zu beseitigen und eine faire, wettbewerbsfähige und stabile Marktstruktur im Sektor wiederherzustellen. In diesem Rahmen wurden neue Regelungen umgesetzt, wonach Motorräder, Automobile und Geländewagen von autorisierten Händlern sowie Privatpersonen, die mit dem Handel von gebrauchten Kraftfahrzeugen befasst sind, ab dem Datum der Erstzulassung für einen Zeitraum von 6 Monaten und 6.000 Kilometern weder direkt noch indirekt vermarktet oder verkauft werden dürfen; diese Regelung galt bis zum 1. Juli 2024. Ebenso wurde mit der „Anzeigenbeschränkung“ festgelegt, dass eine Vermarktung von Gebrauchtwagen über Anzeigen zu einem Preis, der über dem aktuellen Verkaufspreis liegt, bis zum 1. Juli 2024 nicht zulässig ist. Unser Handelsministerium hat bisher im Rahmen der 6-Monate-6.000-km-Regelung gegen autorisierte Autohändler und Autohäuser etwa 52 Millionen TL sowie gegen diejenigen, die gegen die Anzeigenbeschränkung verstoßen haben, etwa 90 Millionen TL an Bußgeldern verhängt.
Als Ergebnis der vom Handelsministerium durchgeführten Regulierungen und Kontrollen wurde verhindert, dass durch den Verkauf von Neuwagen als Gebrauchtwagen unrechtmäßige Gewinne erzielt werden; zudem wurde dazu beigetragen, das Angebot an Neuwagen zu erhöhen und echten Bedarfsträgern den Zugang zu Fahrzeugen zu ermöglichen, während spekulative Preisanstiege im Automobilsektor verhindert und Nachteile für Verbraucher beseitigt wurden. In diesem Sinne wurde unter Berücksichtigung dieser Errungenschaften vom Handelsministerium beschlossen, beide Regelungen erneut für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zum 1. Januar 2025 zu verlängern.
In diesem Rahmen werden Verkäufe, die gegen die 6-Monate-6.000-km-Regelung verstoßen, weiterhin durch die Notariate unterbunden – dies gilt sowohl für Personen, die mit einer Zulassung für den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen tätig sind, als auch für alle natürlichen oder juristischen Personen, die innerhalb eines Kalenderjahres drei oder mehr Gebrauchtwagen ohne eine solche Zulassung verkaufen. Als Handelsministerium werden wir unsere Bemühungen mit diesen Regelungen im Kraftfahrzeughandel akribisch fortsetzen, um sowohl die Preisstabilität zugunsten der Verbraucher zu gewährleisten als auch eine faire und ausgewogene Marktstruktur für die Branchenakteure zu etablieren, und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergreifen. Dies wird der Öffentlichkeit respektvoll bekannt gegeben.“