Aktualisierung der Anforderungen für die Anerkennung von postgradualen Abschlüssen
Der Hochschulrat (YÖK) hat die Grundsätze für die Anerkennung postgradualer Programme aktualisiert und die neuen Regelungen im Amtsblatt veröffentlicht.
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Mit den Änderungen der Verordnung über die Anerkennung von postgradualen Abschlüssen müssen die Lehrpläne eines Programms künftig zu mindestens 80 Prozent übereinstimmen, um den Status eines „gleichwertigen Diplomstudiengangs“ zu erhalten. Dieser Prozentsatz wurde vom Hochschulrat als grundlegendes Kriterium für Programme festgelegt, deren Anerkennung akzeptiert wird.
In der neuen Verordnung wurde festgelegt, dass für die Anerkennung von postgradualen Programmen mit unterschiedlichen Bezeichnungen als gleichwertig erforderlich ist, dass die zuständigen Gremien der jeweiligen Institute eine Übereinstimmung der Lehrinhalte von über 80 Prozent feststellen.
Der zuvor in der Gesetzgebung verwendete Begriff „postgraduale Programme“ wurde durch „gleichwertiger Diplomstudiengang“ ersetzt, um Unklarheiten in der Praxis zu beseitigen. Die Befugnis zur Umsetzung der in Kraft getretenen Änderungen wurde dem YÖK-Vorsitzenden übertragen.
Die im Amtsblatt veröffentlichte neue Verordnung ist mit dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten.