Antwort des Bildungsministeriums auf Vorwürfe zu Vorstellungsgesprächen an Gymnasien

Das Bildungsministerium hat eine schriftliche Stellungnahme zu den Behauptungen veröffentlicht, wonach bei der Aufnahme an Gymnasien mit Projektstatus künftig Vorstellungsgespräche oder schriftliche Prüfungen eingeführt werden sollen.

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Das Bildungsministerium (MEB) hat eine schriftliche Stellungnahme zu Berichten in einigen Zeitungen, auf Internetseiten und in sozialen Medien veröffentlicht, wonach "bei der Aufnahme an Gymnasien mit Projektstatus, die zum obersten Prozent der Schulen gehören, neben der LGS-Prüfung künftig schriftliche Prüfungen oder Vorstellungsgespräche eingeführt werden" und "der LGS-Punktwert für die Aufnahme an den erfolgreichsten Gymnasien der Türkei nicht mehr ausreichen wird". Das Ministerium erklärte, dass diese Behauptungen völlig unbegründet seien.

"BERICHTE ENTBEHREN JEDER GESETZLICHEN GRUNDLAGE"

In seiner Stellungnahme betonte das Ministerium, dass die betreffenden Nachrichten und Beiträge nicht auf den Vorschriften des Ministeriums basieren. Es wurde klargestellt, dass Artikel 8 der Verordnung über Projektschulen mit dem Titel "Auswahl von Schülern für Schulen mit speziellen Programmen sowie damit verbundene Verfahren" keine allgemeine Regelung darstelle, die alle in der Öffentlichkeit als Projektschulen bezeichneten Einrichtungen umfasse. Das Ministerium erklärte, dass dieser Artikel ausschließlich für "Schulen gilt, deren Status als Einrichtungen mit speziellen Programmen klar definiert und gesetzlich festgelegt ist".

In der Erklärung des Ministeriums wurde darauf hingewiesen, dass sich die Schulen mit speziellen Programmen in der Türkei lediglich auf das TÜBİTAK-Gymnasium für Naturwissenschaften und das BAYKAR-Gymnasium für Naturwissenschaften beschränken. Für diese Schulen basiere die Schülerauswahl neben der Bedingung, "in der zentralen Prüfung ein bestimmtes Leistungsniveau zu erreichen", auch auf dem Prinzip, "in einer speziellen, auf das Programm der Schule ausgerichteten Prüfung erfolgreich zu sein".

"KEINE REDE VON VORSTELLUNGSGESPRÄCHEN"

In der Erklärung wurde betont, dass die Behauptung, "an allen Projektgymnasien würden Vorstellungsgespräche durchgeführt", den Geltungsbereich der Verordnung überschreite. Das Ministerium erklärte, dass solche Nachrichten keinerlei rechtliche Grundlage hätten und die Öffentlichkeit in die Irre geführt werde. Zudem wurde hervorgehoben, dass solche Falschinformationen die Zukunftspläne der Schüler gefährdeten und bei den Eltern unnötige Sorgen auslösten.

"IRREFÜHRENDE NACHRICHTEN SOLLTEN NICHT BEACHTET WERDEN"

Zum Abschluss der Stellungnahme erklärte das Ministerium, dass die betreffenden Nachrichten, Kommentare und Beiträge darauf abzielten, in die Irre zu führen. Es wurde dazu aufgerufen: "Wir bitten eindringlich darum, solchen Nachrichten, Kommentaren und Beiträgen, die ohne jegliche Belege verbreitet werden, die Zukunftsträume unserer Kinder unter Druck setzen und bei unseren Eltern Sorge und Ängste schüren, keinen Glauben zu schenken."