Bedingungen für die Studentenamnestie werden konkret

Studierende, die ihr Studium abgebrochen haben, erhalten mit einem neuen Gesetzesentwurf die Möglichkeit, an ihre Universitäten zurückzukehren. Wichtige Details zum Umfang der Amnestie und zu den Bewerbungsvoraussetzungen werden nun deutlich.

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Im Gesetzesentwurf zum Hochschulgesetz, der für die neue Periode vorbereitet wurde und insgesamt 30 Artikel umfasst, werden die Details der Regelung zur Studentenamnestie allmählich klar. Nach vorliegenden Informationen ist geplant, Studierenden, deren Verbindung zur Universität nach dem 1. Juli 2022 beendet wurde, das Recht auf eine erneute Einschreibung zu gewähren.

Wie die regierungsnahe Zeitung Türkiye Gazetesi berichtet, ist eine wichtige Bedingung im Entwurf, dass Studierende in grundständigen Studiengängen (Associate und Bachelor) mindestens die Hälfte der regulären Studienzeit des jeweiligen Programms absolviert haben müssen. Für Studierende in einem vierjährigen Bachelorstudiengang bedeutet dies beispielsweise die Bedingung, mindestens zwei Jahre, also vier Semester, abgeschlossen zu haben. Der akademische Erfolg oder Fehlzeiten der Studierenden werden für die Inanspruchnahme der Amnestie nicht berücksichtigt; lediglich die Zeit, in der sie aktiv im System eingeschrieben waren, wird angerechnet.

Im Bereich der postgradualen Ausbildung könnten auch Studierende, die ihr Studium in der Phase der Master- oder Doktorarbeit abgebrochen haben, deren Arbeit abgelehnt wurde oder die das Programm verlassen haben, in den Geltungsbereich der Amnestie aufgenommen werden. Für ehemalige Studierende aus dieser Gruppe werden derzeit verschiedene alternative Modelle geprüft.

Die endgültige Fassung der Regelung wird nach den Bewertungen in den zuständigen Institutionen feststehen. Ziel ist es, sowohl den Umfang des Rechts auf Bildung zu erweitern als auch das System durch die Vereinfachung der an den Universitäten angestauten Verfahren effizienter zu gestalten.

WEITERE NEUERUNGEN IM HOCHSCHULWESEN

Der Gesetzesentwurf enthält zudem verschiedene Artikel, um Studierenden zusätzliche Rechte einzuräumen. Für Studierende, die kurz vor dem Abschluss stehen und die maximale Studiendauer überschritten haben, ist die Gewährung von zwei zusätzlichen Prüfungsmöglichkeiten für Kurse vorgesehen, in denen sie nicht erfolgreich waren oder die sie noch nicht belegen konnten. Zudem soll denjenigen, die praktische Kurse oder Praktika (Internship) nicht abschließen konnten, die Möglichkeit geboten werden, diese Defizite auszugleichen. Diese Möglichkeiten gelten jedoch ausschließlich für Studierende im letzten Studienjahr; Studierende in Zwischensemestern können diese Rechte nicht in Anspruch nehmen.

Auch die Zahlung von Anreizen für Studierende, die an Produktionsprozessen teilnehmen, bis zu einem bestimmten Limit, wurde in die Prüfung einbezogen. Diese Zahlungen führen jedoch nicht dazu, dass die Studierenden als Arbeitnehmer oder versicherungspflichtig gelten.

Ausländische Staatsangehörige, die eine Facharztausbildung in den Bereichen Medizin oder Zahnmedizin absolvieren, können gemäß den Entscheidungen des Verfassungsgerichts zusätzliche Zahlungen aus dem rotierenden Kapital (Döner Sermaye) erhalten. Die Höhe dieser Zahlungen variiert je nach Beitrag, und als Abzug wird lediglich die Stempelsteuer erhoben.

Während sich die Beratungen und technischen Arbeiten zum Gesetzesentwurf für das Hochschulgesetz dem Ende nähern, wird erwartet, dass die Studentenamnestie und die anderen Regelungen dem türkischen Parlament (TBMM) vorgelegt werden.