Bildungsministerium kündigt 10-Punkte-Änderung im Bildungswesen an

Mit einer Änderung der Verordnung über vorschulische Bildung und Grundschulen des Bildungsministeriums wird sichergestellt, dass eine der Pausen an Schulen mindestens 20 Minuten dauert, damit die Schüler in Ruhe essen können.

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Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über vorschulische Bildung und Grundschulen des Bildungsministeriums wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

VORSCHULKLASSEN WERDEN NUN AN GRUNDSCHULEN EINGERICHTET

Gemäß der Neuregelung in der Verordnung, nach der Vorschulklassen zuvor an weiterführenden Schulen, Gymnasien, BİLSEM-Einrichtungen und ähnlichen Bildungseinrichtungen eröffnet werden konnten, wird nun sichergestellt, dass Vorschulklassen ausschließlich an Grundschulen eingerichtet werden, damit Kinder im Vorschulalter gemeinsam mit Grundschülern unterrichtet werden, die ihnen in Bezug auf Alter und Entwicklung am nächsten stehen.

Um eine einheitliche Gesetzgebung zu gewährleisten, wurden Definitionen für den Ein- und Zweischichtbetrieb sowie Bestimmungen zum Geoinformationssystem des Bildungsministeriums (MEBCBS) in die Verordnung aufgenommen, um die digitale Erfassung von Schulen und Einzugsgebieten zu ermöglichen.

Bei der Erstellung der wöchentlichen Stundenpläne für Lehrkräfte wurde sichergestellt, dass die Situation von Lehrkräften mit Behinderungen, Lehrkräften, die behinderte Angehörige pflegen, sowie Lehrkräften mit Kindern unter 36 Monaten berücksichtigt wird.

PAUSEN DAUERN 20 MINUTEN

Es wurde festgelegt, dass eine der Pausen an Schulen mindestens 20 Minuten dauern muss, damit die Schüler ihre Mahlzeiten in Ruhe einnehmen können.

ERLEICHTERUNGEN BEI SCHULWECHSELN EINGEFÜHRT

Ab dem Schuljahr 2024-2025 werden die Zuweisungen der Schüler auf die Klassen automatisch über das e-Okul-System vorgenommen, um eine ausgewogene Verteilung zu gewährleisten.

Darüber hinaus wird auch die Zuweisung der Lehrkräfte, die die jeweiligen Klassen unterrichten, über dieses System abgewickelt.

Während vor der Neuregelung Erleichterungen bei der Versetzung nur für Kinder berufstätiger Eltern vorgesehen waren, wurden mit der Änderung nun auch Erleichterungen für Waisen sowie für Kinder mit schwerbehinderten Familienangehörigen eingeführt.

SCHULABSENZEN

Mit der neuen Regelung wird der Erziehungsberechtigte über den Status eines Schülers informiert, der nicht zur Schule erscheint oder trotz Anwesenheit unentschuldigt an einem oder mehreren Unterrichtsfächern nicht teilnimmt. Die Benachrichtigung erfolgt am 5., 10. und 15. Tag der Abwesenheit.

Für Schüler mit Krankheiten, die eine kontinuierliche Überwachung oder Organtransplantationen erfordern, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am integrativen Unterricht teilnehmen, sowie Schüler, die gemäß offiziellen Berichten von Sozial-, Sicherheits- und Ordnungsbehörden unter Schutz und Betreuung gestellt wurden, erfolgt die Benachrichtigung auch am 30. Tag der Abwesenheit.

VERANTWORTUNG FÜR SAISONARBEITER

Im Sinne des Kindeswohls und zur Sicherstellung des Bildungszugangs wurden saisonale Landarbeiter sowie nomadische und halbnomadische Familien dazu verpflichtet, den Schulen, an denen ihre Kinder eingeschrieben sind, ihren Arbeitsort mitzuteilen, ihre Kinder an den Schulen am jeweiligen Aufenthaltsort anzumelden und für den Schulbesuch ihrer Kinder Sorge zu tragen.

Es wurde sichergestellt, dass Grundschüler, die das obligatorische Grundschulalter überschritten haben, an Volkshochschulzentren verwiesen werden, um ihre Nachverfolgung, ihren weiteren Bildungsweg und die Teilnahme an Lese- und Schreibstandsprüfungen zu gewährleisten.

Da die Entwicklung der Schüler in der Vorschulerziehung und in Grundschulen durch Beobachtungsbögen zur Teilnahme an individuellen und gruppenbasierten Aktivitäten unter Anleitung der Lehrkräfte, spielbasierte Bewertungen sowie Mess- und Bewertungsinstrumente zur Erfüllung gestellter Aufgaben erfolgen soll, wurde die Bewertung mit Noten in der 4. Klasse der Grundschule abgeschafft.

Darüber hinaus wurde die Anzahl der Kriterien erhöht und das Kriterium „ausreichend“ hinzugefügt, um die Entwicklungsstufen der Schüler in Grundschulen detaillierter bewerten zu können.

VERSCHÄRFUNG DER VERSETZUNGSNOTEN

Die zuvor bei 45 liegende Versetzungsnote wurde für das Fach Türkisch auf 70 und für andere Fächer auf 50 angehoben.

Ob Schüler, die unter diesen Punktzahlen liegen, versetzt werden oder sitzen bleiben, entscheidet die Klassenlehrerkonferenz.