Bildungssystem vor dem Umbruch: Einschulungsalter ändert sich, 12-jährige Schulpflicht soll verkürzt werden

Das Bildungsministerium bereitet im Rahmen des „Maarif-Modells des türkischen Jahrhunderts“ eine grundlegende Reform des Systems vor, die von der Dauer der Sekundarstufe bis zum Einschulungsalter reicht. Auf der Agenda stehen Zusatzpunkte für soziale Projekte bei der LGS-Prüfung, mehr Flexibilität in der gymnasialen Oberstufe sowie ein neues Modell für die Grundschule, um Altersunterschiede zu verringern.

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Es wird behauptet, dass das Bildungsministerium (MEB) umfassende Änderungen am Bildungssystem plant. Den Berichten zufolge soll die Dauer der gymnasialen Ausbildung verkürzt und die Unterrichtslast reduziert werden. Zudem sollen bei der Prüfung für den Übergang in weiterführende Schulen (LGS) soziale Projekte und Aktivitäten der Schüler in die Bewertung einfließen. Für das Einschulungsalter soll ein neuer Standard eingeführt werden.

„FLEXIBLES MODELL“ FÜR DIE GYMNASIALE OBERSTUFE

Laut einem Bericht der regierungsnahen Zeitung Sabah bereitet sich das MEB darauf vor, im Rahmen des „Maarif-Modells des türkischen Jahrhunderts“ (TYMM) neue Schritte in Richtung eines kompetenzbasierten Lehrplans zu unternehmen. Im Schuljahr 2025-2026 stehen drei kritische Themen auf der Agenda. Das erste ist die Umstrukturierung der obligatorischen gymnasialen Ausbildung.

Es wird daran gearbeitet, die derzeit vierjährige Schulpflicht in der Oberstufe flexibler zu gestalten. Demnach sollen die ersten zwei oder drei Jahre verpflichtend sein, während die letzten Klassen als optionales „Vorbereitungsjahr für die Universität“ organisiert werden könnten. Auf diese Weise sollen Schüler ihre Ausbildung stärker an ihren Interessen und Zielen ausrichten können.

ZUSATZPUNKTE FÜR SOZIALE PROJEKTE BEI DER LGS

Den Informationen der Zeitung zufolge ist der zweite wichtige Tagesordnungspunkt eine Änderung des LGS-Bewertungssystems. Im neuen System sollen neben dem Prüfungsergebnis auch die Erfolge der Schüler in sozialen Projekten, im Sport, in der Kunst und bei kulturellen Aktivitäten bewertet werden. Damit wird nicht nur eine akademische, sondern eine ganzheitliche Entwicklung angestrebt.

EINSCHULUNGSALTER WIRD NEU GEREGELT

Der dritte Punkt betrifft das Einschulungsalter. Derzeit ist der Schulbesuch für Kinder ab einem Alter von 72 Monaten verpflichtend. Auf Wunsch der Eltern können jedoch auch 66 Monate alte Kinder eingeschult werden. Ebenso kann die Einschulung auf Wunsch der Eltern bis zum Alter von 84 Monaten aufgeschoben werden. Dies führt dazu, dass zwischen Schülern der ersten Klasse Altersunterschiede von bis zu 18 Monaten bestehen.

Pädagogen weisen darauf hin, dass dieser Altersunterschied sowohl den Anpassungsprozess der Kinder erschwert als auch die Lehrkräfte vor große Herausforderungen stellt. Experten machen auf die aktuelle Situation aufmerksam und sagen: „Mit anderen Worten: Wir versuchen, einem neugeborenen Baby und einem 1,5 Jahre alten Kind denselben Unterricht zu erteilen.“ Es wird erwartet, dass im Rahmen der neuen Regelung ein Modell entwickelt wird, das die Altersunterschiede verringert.

PRÄSENTATION VOR DEM KABINETT

Die Vorschläge für das neue Modell sollen bei der nächsten Kabinettssitzung vorgestellt werden. Bildungsminister Yusuf Tekin hatte in einer Erklärung in den vergangenen Wochen Folgendes gesagt:

„Wenn politisch eine Entscheidung dazu getroffen wird, haben wir verschiedene Alternativen. Wir planen, dies höchstwahrscheinlich bei der ersten Kabinettssitzung zu präsentieren. Eine Entscheidung wird in diesem Jahr fallen; denn das bedeutet, dass der Lehrplan für das nächste Jahr bereits entsprechend gestaltet wird. Aber es gibt auch eine parlamentarische Dimension. Letztendlich muss unsere Vorbereitung gesetzlich verankert werden.“