Eilmeldung... Gesetzesentwurf zur Studentenamnestie im Parlament eingereicht: Wer profitiert, wer ist ausgeschlossen?
Abgeordnete der AK-Partei haben den Gesetzesentwurf, der die in der Öffentlichkeit als "Studentenamnestie" bekannte Regelung enthält, bei der Großen Nationalversammlung der Türkei eingereicht. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, können Studierende, die zuvor nicht von Amnestieregelungen profitiert haben, an ihre Universitäten zurückkehren. Die Regelung enthält zahlreiche Details, vom Bewerbungsverfahren bis hin zu den Straftaten, die vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sind.
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Die Regelung, die Studierende betrifft, deren Verbindung zur Universität unterbrochen wurde, wurde auf die Tagesordnung der Großen Nationalversammlung der Türkei gesetzt. Der von der AK-Partei ausgearbeitete Gesetzesentwurf, der die in der Öffentlichkeit als "Studentenamnestie" bekannte Regelung enthält, wurde dem Parlamentspräsidium vorgelegt.
Die Abgeordneten der AK-Partei haben unter der Koordination des Fraktionsvorsitzenden Abdullah Güler ihre Arbeit an dem Entwurf, der Änderungen am Hochschulgesetz vorsieht, abgeschlossen. Die Details des Entwurfs wurden von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AK-Partei, Özlem Zengin, mitgeteilt.
AUCH DIEJENIGEN, DIE ZUVOR NICHT VON DER AMNESTIE PROFITIERT HABEN, SIND EINGESCHLOSSEN
Dem Gesetzesentwurf zufolge können auch Studierende, die in den vergangenen Jahren aus irgendeinem Grund nicht von den erlassenen Studentenamnestieregelungen profitiert haben, von der neuen Regelung Gebrauch machen.
Auf diese Weise wird Studierenden, deren Verbindung zur Universität unterbrochen wurde und die ihr Recht auf Inanspruchnahme früherer Amnestien nicht genutzt haben, die Möglichkeit geboten, ihr Studium wieder aufzunehmen.
4-MONATIGE FRIST FÜR DIE BEWERBUNG
Nach der Verabschiedung des Entwurfs müssen Studierende, die von der Regelung profitieren möchten, innerhalb von 4 Monaten einen Antrag bei der Hochschuleinrichtung stellen, an der ihre Verbindung unterbrochen wurde.
Studierende, die ihren Antrag innerhalb der festgelegten Frist einreichen, können die Rechte im Rahmen der Regelung in Anspruch nehmen.
EIGENE REGELUNG FÜR WEHRDIENSTLEISTENDE
Der Entwurf enthält auch eine gesonderte Bestimmung für Studierende, die ihren Wehrdienst leisten oder sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung im Wehrdienst befinden.
Demnach können Personen, die ihren Wehrdienst abgeschlossen haben, von der Regelung profitieren, wenn sie sich innerhalb von 2 Monaten nach dem Datum ihrer Entlassung bei der Universität bewerben, an der ihre Verbindung unterbrochen wurde.
PERSONEN, DIE WEGEN BESTIMMTER STRAFTATEN VERURTEILT WURDEN, SIND AUSGESCHLOSSEN
Im Gesetzesentwurf wurde auch klar dargelegt, welche Personen nicht von der Studentenamnestie profitieren können.
Demnach sind;
Personen, die wegen Terrorstraftaten,
wegen vorsätzlicher Tötung,
wegen Folter,
wegen sexueller Nötigung,
wegen sexuellem Missbrauch von Kindern,
wegen Herstellung und Handel mit Drogen oder Stimulanzien verurteilt wurden,
von der Studentenamnestie ausgeschlossen.
MÖGLICHKEIT ZUR PROGRAMMÄNDERUNG WIRD EINGEFÜHRT
Der Entwurf sieht vor, den Studierenden, die im Rahmen der Amnestie an ihre Universitäten zurückkehren, ein neues Recht auf Programmwechsel einzuräumen.
Demnach kann Studierenden bei Erfüllung der erforderlichen Punktzahlvoraussetzungen die Möglichkeit eingeräumt werden, in andere Programme mit derselben Punktart zu wechseln.
ENTWURF HAT PARLAMENTARISCHES VERFAHREN BEGONNEN
Sollte der von der AK-Partei bei der Großen Nationalversammlung der Türkei eingereichte Gesetzesentwurf nach den Beratungen in den Parlamentsausschüssen und im Plenum verabschiedet werden, treten die neuen Bestimmungen zur Studentenamnestie in Kraft. Studierende, die von der Regelung profitieren können, werden ihre Rechte wahrnehmen können, indem sie sich innerhalb der festgelegten Bewerbungsfristen bei ihren Universitäten melden.